2xNein zur Ausschaffungsinitiative und ein Ja zum Gegenvorschlag von Franz Hohler
Basel, 19.11.2010, akte/ Im Vorfeld der Abstimmung zu Ausschaffungsinitative und Gegenvorschlag zeigt sich die Schweizer Kulturszene sehr engagiert. Zahlreiche Kulturschaffende haben "genug von der Zerlegung unserer Gesellschaft in immer weitere Randgruppen und dem Ritzen der Menschenrechte. Rechtsgleichheit ist eine zentrale Voraussetzung für unser friedliches Zusammenleben, und wer Demokratie gegen Freiheitsrechte ausspielt, hat keine hohe Meinung von der Demokratie." So schreiben Sie auf ihrer eigens für die Abstimmungskampagne geschaffene Website Kunst-und-Politik.ch. Sie wollen sich nicht wie nach der Minarettinitiative vorwerfen müssen, nichts getan zu haben, und haben auf Kunst-und-Politik.ch deshalb den "Aufruf der Hundert" lanciert: 100 KünstlerInnen bringen in einem kurzen Beitrag ihre Meinung zu Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag auf den Punkt. Micha Lewinskys und Hanspeter Müller-Drossaarts Beitrag sind die Spots „Vor die Tür!“ (www.vor-die-tuer.ch). Zwei der Spots haben wir bereits vorgestellt, der dritte ist jetzt herausgekommen und ruft auf, abzustimmen. Sie sehen ihn, wenn Sie auf das Bild links klicken.
Wohltuend inmitten der Hetzstimmung ist der "Gegenvorschlag" als poetische Intervention des Schriftstellers, Kabarettisten und Liedermachers Franz Hohler:
Gegenvorschlag
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-5 (neu)
I
3. Im Wissen darum, dass ohne sie
* a. weder Häuser, Strassen noch Tunnels gebaut würden,
* b. weder Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Hotels und Restaurants betrieben würden,
* c. weder Abfall, Reinigung, Verkehr und Informatik bewältigt würden,
bedankt sich die Eidgenossenschaft bei allen Ausländerinnen und Ausländern, die hier arbeiten. Sie gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sie mit ihrer Tätigkeit das Leben in unserm Lande ermöglichen und heisst sie als Teilnehmer dieses Lebens willkommen.
4. Sie hofft, dass es ihnen gelingt, sich mit den hiesigen Gebräuchen vertraut zu machen, ohne dass sie ihre Herkunft verleugnen müssen.
5. Sollten sie straffällig werden, unterliegen sie denselben gesetzlichen Bestimmungen wie die Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
II
Übergangsbestimmungen:
Dieser Gegenvorschlag bedarf nicht der Volksabstimmung. Er tritt für jedermann vom Moment an in Kraft, da er dessen Richtigkeit erkannt hat.
Mit dem „Aufruf der Hundert“ wenden sich über hundert namhafte Kulturschaffende aus allen Landesteilen, Sparten und Generationen an die Öffentlichkeit. Ihre Beiträge finden Sie unter: www.kunst-und-politik.ch