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Eine einfache Antwort gibt es nicht. fairunterwegs rät, in jedem Fall differenzierter hinzuschauen und abzuklären, ob man sich mit einer Ferienreise – mehr oder weniger unwissentlich – zu Kompliz*innen von Menschenrechtsverletzungen macht.: «Werden im «Interesse» des Tourismus Rechte der einheimischen Bevölkerung verletzt? Werden Einheimische vertrieben, um Luxusanlagen Platz zu machen? Wird Bauernfamilien das Wasser abgegraben und Fischern der Zugang zum Strand verwehrt?  Sind Kinder ungeschützt der Ausbeutung im Tourismus preisgegeben?».

Auf solche Fragen kann ein*e Individualreisende*r nur mit grossem Aufwand eine Antwort geben. Daher empfehlen wir, in kritischen Fällen eine Reise über einen engagierten Reiseveranstalter zu buchen. Gerne auch bei einem fairunterwegs-Mitglied.

Neben Menschenrechtsverletzungen können auch politische Anliegen und Umweltbedenken Beweggründe für einen Boykott im Tourismus sein. Aus diesen Gründen gab es zum Beispiel Boykottaufrufe im Zusammenhang mit der Fussball-Weltmeisterschaft in Katar.
Für fairunterwegs ist klar: Ein Tourismusboykott eines bestimmten Landes bzw. einer bestimmten Region macht nur Sinn, wenn

  • Einheimische dazu aufrufen bzw. wir von demokratisch repräsentativen einheimischen Kräften klar wissen, dass ein Boykott-Aufruf an Reisende und die Reisebranche bei uns gewünscht wird
  • ein Tourismusboykott eingebettet ist in einen weitergehenden Boykott-Aufruf im wirtschaftspolitischen Bereich.