Früher haben Reisebüros vorwiegend Pauschalen und Leistungen von Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und weiteren Leistungserbringern vermittelt. Heute präsentiert sich eine ganz andere Situation. Einerseits hat das Bundesgesetz über Pauschalreisen die Vermittlung von mehreren Leistungen erheblich erschwert, andererseits werden alle Reisebüros infolge Mikro-Touroperating und Dynamic Packaging zu Reiseveranstaltern und der Einkauf touristischer Leistungen bei einzelnen Erbringern gehört zu ihrem Tagesgeschäft.
Die diesjährige Broschüre Reiserecht des Schweizer Reise-Verbandes SRV bietet in kompakter, übersichtlicher Form Informationen zur Beschaffung von Reiseleistungen. Behandelt werden die Tücken des Einkaufs touristischer Leistungen über das Internet, auf dem sich vermehrt kriminelle Akteure betätigen, ebenso wie Fragen rund um die Haftung wie

  • Wer haftet bei einer Flugplanänderung oder Verspätung, wenn der Kunde in der Folge die Kreuzfahrt oder Safari nicht rechtzeitig antreten kann?
  • Was geschieht im Falle höherer Gewalt oder beim Konkurs eines Leistungserbringers?
  • Wie kann der einzelne Leistungsträger haftbar gemacht werden und wo ist eine Klage sinnvoll?

Während die Leistungserbringer ihre Haftung begrenzen oder ausschliessen können, sieht das Pauschalreisegesetz eine weitgehende Haftung des Reisebüros gegenüber den Kunden vor.
Die neue Broschüre "Reiserecht" wurde vom Rechtsanwalt und Reiserechtexperten Rolf Metz verfasst und durch die finanzielle Unterstützung der Allianz Global Assistance ermöglicht. Sie ist beim SRV als PDF-Datei verfügbar und in gedruckter Form gratis bei Allianz Global Assistance erhältlich. Bestellung unter dienste.ch@allianz-assistance.ch (Anzahl Exemplare und Sprachversion D/F angeben).