Ende Januar wurde die Billig-Airline EasyJet auf Grundlage des Diskriminierungsverbots vom Strafgericht im südfranzösischen Bayonne mit 60’000 Euro gebüsst: Vor sechs Jahren hatten sie Joseph Etcheveste (55), der im Rollstuhl sitzt, die Mitreise in Biarritz "aus Sicherheitsgründen" verwehrt. Die Kabinencrew hatte geltend gemacht, Etcheveste sei unbegleitet gewesen, was sie als Sicherheitsrisiko einstufte. Sie habe sich mit diesem Vorgehen an interne Weisungen gehalten.
Etcheveste ist ein Kollege des ehemaligen baskischen Separatistenführers Philippe Bidart. Er ist teilweise gelähmt, weil ihm die französische Polizei bei seiner Verhaftung 1987 in die Wirbelsäule schoss.
Bereits 2015 und 2014 war EasyJet für ähnliche Vergehen gegen das Antidiskriminierungsgesetz bestraft worden. Inzwischen lässt sich die Fluggesellschaft von einem Beirat strategisch und praktisch zu Bedürfnissen von und gangbaren Lösungen für Passagiere mit Behinderungen beraten.
Entsprechend erklärte die Anwältin von EasyJet, der Entscheid des Gerichts komme nicht überraschend. Die Airline habe nie die Absicht gehabt, den Kläger zu diskriminieren und werde das Urteil wohl auch nicht anfechten.
Der Erfolg der Bemühungen um Barrierefreiheit scheint bei EasyJet allerdings noch begrenzt, wie der Sicherheits-Korrespondent von BBC, Frank Gardner, in einem Facebook-Post bemängelt: Weil EasyJet an den (teureren) Fluggastbrücken spart, müssen die gehbehinderten Passagiere warten, bis die Angestellten des Subunternehmens OCS zum Entladen der Passagiere mit Behinderung kommen. Gardner sass in Gatwick immer noch mutterseelenalleine im Flugzeug, als bereits das Reinigungspersonal ankam und die anderen Passagiere schon längst durch den Zoll bei ihren Liebsten waren. Leider erlebe er dies allzu häufig, sagt Gardner, und meint: "Menschen mit Behinderungen werden immer wieder solche Erfahrungen machen müssen, es sei denn, es werden finanzielle Anreize oder Strafen eingeführt."