Hausen am Albis – Fünf Männer stehen beim Kappeler Milchsuppenstein und schauen die grüne, hügelige Landschaft hinunter in die Ebene. Dort glitzert der Zugersee. Rund um diese Gedenkstätte, die an den 1529 geschlossenen Frieden zwischen den Zürcher und der Innerschweizer Truppen im ersten Kappeler Krieg erinnert, soll der 18-Loch-Golfpark Zugersee entstehen. Ein grenzüberschreitendes Projekt: Der Golfplatz soll in den Kantonen Zug und Zürich liegen, genauer auf dem Gebiet der Zuger Gemeinde Baar und der beiden Zürcher Gemeinden Hausen sowie Kappel am Albis im oberen Säuliamt.
Die fünf Männer gehören zwei gegnerischen Gruppen an: Zwei von ihnen wollen hier den Golfpark bauen, drei ihn verhindern. Doch der Ort, an dem sie sich treffen, hat Symbolcharakter. "Wir wollen nicht, dass die Diskussion um den Golfplatz unser Dorfleben vergiftet", sagt Rolf Heer, der unweit von hier in dem zu Hausen gehörenden Weiler Ebertswil einen Bauernhof bewirtschaftet. Er weiss, wovon er spricht: Bereits vor elf Jahren war praktisch am selben Ort, allerdings nur auf dem Gebiet der Zürcher Gemeinden, ein Golfplatz geplant. "Er hat das Dorf entzweit, das ist manchmal bis heute spürbar."
Pächter müssen nicht vertrieben werden
Adrian Risi, Initiant des derzeitigen Projekts, sagt: "Wir wollen transparent informieren, denn wir wollen und können keinen Golfplatz gegen den Willen der Bevölkerung realisieren." Die Golfpark Zugersee AG geht von Investitionen im Bereich von 16 Millionen Franken aus.
Später, auf Heers Hof, sitzen die Männer zusammen am Tisch und kämpfen mit klaren Worten, aber nicht mit harten Bandagen. Sie hören sich zu, fallen sich nicht ins Wort – und sind trotzdem dezidiert verschiedener Meinung. Risi sagt: "Die Ausgangslage ist perfekt für einen Golfplatz. Eine aussergewöhnlich schöne, verkehrsmässig gut erschlossene Landschaft und ein Einzugsgebiet von rund einer Million Menschen."
Auch die Besitzverhältnisse seien optimal: Nur einer der acht Bauern, die auf den 85 Hektaren, die der Golfplatz beanspruchen würde, Landwirtschaft betreiben, ist Pächter. "Alle andern sind Selbstversorger, mit denen wir Verträge ausgehandelt haben. Wir müssen also nicht wie andernorts eine ganze Reihe von Pächtern vertreiben." Die Golfpark AG hat das Land bereits gepachtet. Man wolle ein Naherholungsgebiet schaffen, das auch Nicht-Golfern zugutekomme. Risis Fazit: "Der Golfplatz liegt genau am richtigen Ort."
Das Land braucht Bauern
Rolf Heer sieht das ganz anders: "In diese Landschaft gehört kein Golfplatz. Wegen des intakten Landschaftsbildes zum einen, wegen der Landwirtschaft zum andern." Martin Haab, SVP-Kantonsrat und Kantonalpartei-Vizepräsident aus Mettmenstetten, bringt den Begriff der Fruchtfolgeflächen ins Spiel. Der Golfpark beansprucht 72 Hektaren Fruchtfolgefläche. Auf rund 20 Hektaren Land wird Boden abgetragen oder umgeschichtet, um die Landschaft zu modulieren. Haab betont: "Das Landwirtschaftsland wird für die Ernährungssicherheit gebraucht. Die Schweiz hat mit einem Selbstversorgungsgrad von 53 Prozent einen miserablen Wert."
Hier schaltet sich auch der Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbands Fredi Hodel ein: "Der allfällige Rückbau dieses Landes wird zwar versprochen, ist aber nicht so einfach, wie die Initianten sich das vorstellen." Hodel betont: "Wir wehren uns nicht grundsätzlich gegen jegliche Golfplätze. Nur gegen solche, die Fruchtfolgeflächen in dem Masse beanspruchen."
Der Verlust von Fruchtfolgeflächen wurde in letzter Zeit immer wieder zum Handicap für Golfplätze. So verwarf die Gemeindeversammlung von Mönchaltorf im Februar 2011 ein Golfplatzprojekt wuchtig. Vier Fünftel der Stimmberechtigten wollten kein Landwirtschaftsland dafür umzonen. Hodel sagt: "Dabei zeigte sich auch, dass die Leute eine nachhaltige, Nahrungsmittel produzierende Landwirtschaft mit all ihren saisonalen Facetten als Naherholungsgebiet empfinden. Dazu braucht es keinen Golfplatz." Auch in Niederhasli hat derzeit ein Golfplatzprojekt einen schweren Stand. Der Gemeinderat hat sich jüngst dagegen ausgesprochen. Er werte "die Erhaltung von Kulturland höher ein als die Schaffung zusätzlicher Räume für Freizeitnutzung". Ein Umzonungsantrag wird voraussichtlich der Herbstgemeindeversammlung vorgelegt.
Strenge Auflagen
Marcel Muri, Architekt und Koordinator des Golfparks Zugersee, wehrt sich gegen die Unterstellung, sie würden dieses Thema auf die leichte Schulter nehmen. "Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass der Golfplatz eine ökologische Aufwertung mit sich bringt und die Gesamtbilanz der Fruchtfolgefläche nicht schmälert." Wo Landwirtschaftsland vor Ort verloren gehe, schaffe man Ersatz. "Diesen haben wir bereits gesichert." Zudem sei festgehalten, dass das Land wieder der Landwirtschaft zuzuführen sei, falls der Golfplatz aufgegeben werde. Drei Bäche werden freigelegt, 41 Prozent des Golfparkgeländes werden als ökologische Ausgleichsflächen ausgestaltet. "Wir können nicht mehr tun als all die strengen Auflagen, die uns die Kantone setzen, zu erfüllen", sagt Muri.
Die fünf diskutieren weiter: über die 120’000 Kubikmeter Erde, die verschoben werden. Über den Wert der ökologischen Ausgleichsmassnahmen. Über die Stellungnahme des Amtes für Landschaft und Natur, in der es heisst, dass aus Sicht des Bodenschutzes der Flächenanteil mit 22 Prozent Terrainveränderungen auf Zürcher Boden deutlich höher sei, als bei Golfanlagen Zielsetzung ist. Das Amt schliesst: "Da dem Standort trotz ungünstiger Hanglage aus übergeordneter Amtssicht zugestimmt wurde, wird dieser hohe Anteil an Terrainveränderungen jedoch hingenommen und das Projekt mit Auflagen als umweltverträglich beurteilt." Und sie diskutieren über die Aufwertung des Naherholungsgebiets. Der Golfplatz wäre auf den Wegen frei zugänglich, es entstünden neue Spazierwege und sechs Aussichtspunkte. Das Restaurant stünde allen offen.
Urnengänge in 15 Gemeinden
Rolf Heer sagt: "Wir wollen einfach, dass die Leute gut und umfassend informiert sind und sich dann eine eigene Meinung machen können, mit Einbezug der negativen Auswirkungen des Projektes." Adrian Risi sagt: "Wir werden einen demokratischen Entscheid akzeptieren." Dieser gestaltet sich zurzeit ziemlich schwierig: In Baar sah es ursprünglich danach aus, als ob das Projekt durchgewinkt würde. Dann formierte sich um Alt-Regierungsrat Hanspeter Uster (Alternative – Die Grünen) Widerstand. Weil die gegnerischen Argumente in der Abstimmungsbroschüre nicht mehr aufgenommen wurden, legte Uster eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Die Abstimmung ist damit mindestens bis zum 25. November vertagt.
Und in Zürich kommt es zu einem Novum: Über den Golfplatz wird nicht nur in den Standortgemeinden, sondern in allen 14 Gemeinden des Säuliamtes abgestimmt. Dies ist Folge der Zweckverbandsregelungen in der neuen Kantonsverfassung.
Die Delegierten der Planungsgruppe Knonauer Amt haben das Projekt mit 15 zu 11 Stimmen gutgeheissen, unterstellten es aber der Volksabstimmung. Diese 14 Urnengänge werden ebenfalls frühestens am 25. November stattfinden. Für ein Ja braucht es die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Gemeinden. Erst danach können die Standortgemeinden an ihren Gemeindeversammlungen über die Umzonung befinden.

Pro: www.golfpark-zugersee.ch
Contra: www.hausenkappelbaar.ch


Fruchtfolgeflächen: Golfplätze bleiben trotz Kulturlandinitiative möglich
Welche Folgen hat die Annahme der Kulturlandinitiative für Golfplatzprojekte? Die Antwort der kantonalen Baudirektion ist kurz und bündig: "Keine." Insbesondere soll es im Interesse der Bevölkerung weiterhin möglich sein, Erholungseinrichtungen wie Sportplätze zu planen und zu realisieren, welche nicht in den bestehenden Bauzonen untergebracht werden können. "Auch Planungen für Golfplätze können weiterhin den Entscheidungsträgern auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene zugeführt werden." Der Bund hat dem Kanton Zürich vorgegeben, dass er 44’400 Hektaren für die Landwirtschaft geeignetes Land erhalten müsse. Der Kanton erfüllt die Vorgabe nur sehr knapp.
Die Landwirtschaftsflächen sind dabei in zehn Eignungsklassen eingeteilt. Als Fruchtfolgeflächen können die Klassen 1 bis 5 sowie die Klasse 6 zur Hälfte angerechnet werden. Im Zusammenhang mit dem abschlägigen Bundesgerichtsentscheid zum Golfplatz in Bonstetten-Wettswil hat der Kanton festgehalten, dass ein Golfplatz höchstens zu 30 Prozent Land der Eignungsklasse 1 bis 3 beanspruchen darf. Der Golfpark Zugersee würde auf Zürcher Gebiet kein so gut eingestuftes Landwirtschaftsland belegen. 80 Prozent würden auf 5.-Klasse-Land, 15 Prozent auf 6.-Klasse-Land zu liegen kommen. Die Zuordnung ist allerdings bei Bauern oft umstritten. Zudem verlangt der Kanton, dass Flächen über 5’000 Quadratmeter kompensiert werden müssen. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass weniger fruchtbare Böden aufgewertet werden.


Dieser Beitrag ist im Tages-Anzeiger vom 23.02.2012 erschienen. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung. Diesen und weitere Spannende Artikel finden Sie auch auf www.tagesanzeiger.ch.