Basel, 02.12.2013, akte/ Tourismus kann zur Einhaltung der Menschenrechte beitragen. So kann zum Beispiel die Präsenz von fremden Reisenden in Palästina oder Tibet Menschenrechtsverletzungen an der einheimischen Bevölkerung verhindern helfen. Doch floriert der Tourismus auffällig häufig in Ländern, wo Menschenrechte mit den Füssen getreten werden. Und im Namen des Tourismus werden rund um den Globus grundlegende Menschenrechte verletzt, Menschen diskriminiert, ihre freie Meinungsäusserung verhindert. Bauernfamilien werden widerrechtlich enteignet, indigene Gemeinschaften aus ihrem angestammten Gebiet vertrieben, Frauen und Kinder ausgebeutet.

Menschenrechte sind auch Bürgerpflichten

Die Rechte der einheimischen Bevölkerung in den Tourismusgebieten und der Beschäftigten im Tourismus zu schützen und zu garantieren, unterliegt in erster Linie der Verantwortung der Regierungen. Doch stehen auch die Tourismusunternehmen, insbesondere global tätige Konzerne, in der Pflicht, ihrer Unternehmensverantwortung bei der Einhaltung der Menschenrechte nachzukommen. Und auch für die Reisenden gilt: Menschenrechte sind Bürgerrechte, aber auch Bürgerpflichten. Mit der gezielten Wahl von Ferienangeboten, die faire Arbeitsbedingungen für die Angestellten, umfassenden Schutz der Umwelt sowie Mitsprache und gerechte Mitbeteiligung der breiten Bevölkerung im Zielgebiet gewährleisten, kann jede und jeder Reisende selbst dazu beitragen, dass Menschenrechte im Tourismus besser respektiert werden.
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