Attraktive Landschaften sind das Kapital der Schweiz, wenn es um den Tourismus geht. Dieses Kapital gilt es zu erhalten. Die unaufhaltsame Expansion der Siedlungen und die rege Bautätigkeit ausserhalb der Ortschaften gefährden es jedoch zunehmend. «Eine verbesserte Raumplanung trägt massgeblich zum Erhalt des Kapitals Landschaft bei», äusserte sich der Gastredner Mario Lütolf, Direktor des Schweizer Tourismus-Verbandes STV anlässlich der Medienkonferenz der Initianten der Landschaftsinitiative.
Verkleinern und abschöpfen
Die Landschaftsinitiative will auch in diesem Sinn die Zersiedelung des Landes bekämpfen und das Kulturland schützen. Der Ständerat debattiert in der Herbstsession über die Initiative und den Gegenvorschlag des Bundesrates. Die vorbereitende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat den zahnlosen und untauglichen Entwurf des Bundesrates in mehreren Punkten verbessert: Die Gemeinden werden zur Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen verpflichtet. Um die Mittel dafür zu generieren, hat die UREK-S den Artikel zur Mehrwertabschöpfung präzisiert. "Die Reduktion überdimensionierter Bauzonen und eine verbindliche Mehrwertabschöpfung gehören zusammen. So zu tun, als könnte man das eine ohne das andere, wäre Augenwischerei", kommentiert Otto Sieber, Pro Natura Zentralsekretär und Präsident des Vereins "Ja zur Landschaftsinitiative", die positiven Aspekte des Vorschlags der UREK-S.
Lücken im Gesetzesentwurf
Dennoch enthält der Kommissionsvorschlag noch Schwachpunkte und Lücken. So fehlt eine Pflicht für die Kantone, ihre Siedlungsflächen zu begrenzen und ihre inneren Reserven zu mobilisieren. Zweitens fehlt zur wirksamen Kontrolle der Raumplanungsentscheide der Behörden ein Verbandsbeschwerderecht. "Das öffentliche Interesse zum Schutz des knappen Bodens droht über Bord geworfen zu werden, wenn nicht ideelle Organisationen hier stellvertretend die Einhaltung der Gesetze einfordern dürfen", erklärt Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL. Schliesslich fehlt in der Parlamentsvorlage ein erhöhter Schutz des Kulturlandes.
Vorbildlicher Kanton Genf
Dass eine zielführende Raumplanung durchaus praktikabel ist, zeigt das Beispiel des Kantons Genf. Hier wird seit Jahren besonderes Gewicht gelegt auf sorgfältigen Umgang mit der kostbaren Ressource Boden wie Ständerat Robert Cramer darlegte, der während Jahren als Staatsrat für die Raumplanung im Kanton Genf zuständig war. Der Kanton Genf erscheint im jüngst erschienenen Kantonsmonitoring von Avenir Suisse zum Thema Raumplanung in der Spitzengruppe. Dank der Landschaftsinitiative und der Revision des Raumplanungsgesetzes würden künftig alle Kantone ihre planerischen Aufgaben ernster nehmen müssen. Für den Menschen, die Natur und das Tourismusland Schweiz.
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Das will die Landschaftsinitiative
Die Initiative schlägt eine Neuformulierung des Verfassungsartikels über die Raumplanung vor (Art. 75). Künftig sollen Kantone und Bund gemeinsam für die haushälterische Nutzung des Bodens sorgen. Zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen kommt der Schutz des Kulturlandes und die Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet in die Zweckbestimmung. Der Bund soll eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen fördern und die Bestimmungen für das Bauen im Nichtbaugebiet erlassen. Als Begleitmassnahme für diese Neuausrichtung der Raumplanung verlangt die Initiative in einer Übergangsbestimmung, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden darf, also plafoniert wird. Bauzonenerweiterungen müssten also künftig durch Verkleinerungen an einem anderen Ort kompensiert werden. In begründeten Fällen kann der Bund Ausnahmen gewähren. Die Landschaftsinitiative sagt Ja zum Bauen. Gebaut werden muss aber am richtigen Ort, nämlich primär innerhalb schon bestehender Siedlungen. Dort gibt es genügend Entwicklungsmöglichkeiten.