Auch im Berichtsjahr sind bedauerlicherweise wieder etliche Antragssteller im Internet bei dubiosen oder zumindest unseriösen Reiseunternehmen gelandet, welche fast selbstverständlich nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Kundengeldabsicherung verfügen. Dabei wurden Reisende in Einzelfällen um mehrere Hundert wenn nicht gar Tausend Franken betrogen. Verschiedene Medien haben das Thema aufgegriffen und festgestellt, dass dieser Verstoss gegen das Bundesgesetz über Pauschalreisen mangels Strafbestimmungen ungesühnt bleibt.
Es ist bedenklich, wie oft wegen eines vermeintlich günstigen Preises alle Vorsichtsmassnahmen ausser Acht gelassen werden; nicht selten wird dann aus einem "Schnäppchen" ein Horrorerlebnis. Ein oft zitierter Buchtitel von Jürgen Wagner zu diesem Thema heisst "Gier frisst Hirn". Meist werden die Allgemeinen Bedingungen der Anbieter nicht oder nur oberflächlich gelesen, der Schrecken kommt dann zum Beispiel bei überrissenen Annullationskosten von bis zu 100 Prozent bereits unmittelbar nach Buchung. Dies gilt in grossem Masse auch für die sogenannten "Kaffeefahrten". In diesem Bereich ist es erschreckend, wie leicht es die zumeist sehr aggressiven Verkäufer haben, den Anwesenden Ramsch wie Rheumadecken, Pfannen und Gesundheitstropfen zu verkaufen, darunter auch vermeintlich sehr attraktive Reisen – oft werden gar mehrere Buchungen pro Person getätigt! Eine Vielzahl dieser Reisen findet gar nicht statt und die sogenannten Beratungs- und Buchungsgebühren sind gemäss dem Kleingedruckten nicht mehr erstattbar.
Grundsätzlich hat der Ombudsman einen sehr guten und sachlichen Zugang zu den Reiseveranstaltern und anderen Leistungsträgern. So ist bei vielen Allgemeinen Bestimmungen ein Hinweis auf den Ombudsman der Schweizer Reisebranche zu finden, gleichwohl muss aber ab und zu mit Nachdruck auf die Rechte der Reisenden hingewiesen werden. Andererseits muss der Ombudsman den Reisenden aber vermehrt die teilweise überhöhten Forderungen berichtigen und in ein lösungsfähiges Mass bringen.
Bedauerlicherweise gelangen im Zeitalter der Online-Buchungen vermehrt viele Beschwerden zum Ombudsman, bei denen die Reisenden bei unterschiedlichen Quellen Einzelleistungen gebucht haben, beispielsweise verschiedene Fluggesellschaften und Hotels über die jeweiligen Internetseiten. Bei Verspätungen oder Annullationen des einen Fluges sind dann oftmals – wegen unterschiedlicher Verträge – sehr grosse Folgekosten für die anderen individuell gebuchten Leistungen zu bezahlen. In den bereits erwähnten Situationen, das heisst zur Zeit der Aschewolke und während dem Schneechaos im Dezember 2010, waren solche Probleme häufig Ursachen für Anfragen beim Ombudsman.
Dieser Beitrag ist dem Jahresbericht 2010 des Ombudsmans der Schweizer Reisebranche entnommen. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung. Die Website des Ombudsman www.ombudsman-touristik.ch wird laufend ausgebaut und mit vielen guten Tipps und Ratschlägen zur sicheren Buchung und guter Reisevorbereitung ergänzt. Sie ist mittlerweile auf Deutsch, Französisch, Italienisch und auf Englisch abrufbar.


Der Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Seit über zwanzig Jahren gibt es in der Schweiz den "Ombudsman der Schweizer Reisebranche". Eingesetzt wurde er im Jahre 1990 – seither stehen seine guten Dienste den Konsumenten zur Verfügung, die Unstimmigkeiten mit der Reisebranche in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein im weitesten Sinne haben und nicht wissen, wie sie zu ihrem Recht gelangen können. Er ist bestrebt, durch Analyse und Vermittlung eine einvernehmliche, aussergerichtliche Lösung zu finden, welche von beiden Seiten akzeptiert werden kann. Nicht zuletzt wegen der grossen Medienpräsenz werden der Ombudsman und sein Team auch um Rat und Empfehlungen für das richtige Vorgehen bei Problemen oder Unregelmässigkeiten angerufen. Zu den weiteren sehr wichtigen Aufgaben gehört auch die vorbeugende Information der Reisenden, dies vor allem mit Hilfe der viersprachigen Website des Ombudsman.