Am 25. November 2018 entscheidet die Schweizer Bevölkerung über die sogenannte "Selbstbestimmungs"-Initiative (SBI). Unklarheiten und Widersprüche im Initiativtext führen dazu, dass ab sofort alle getroffenen internationalen Vereinbarungen der Schweiz nur noch unter Vorbehalt gelten und gekündigt oder gebrochen werden können. Mit dieser Radikalität schadet die Vorlage der Schweiz in vielerlei Hinsicht: Sie schwächt den Menschenrechtsschutz, schränkt die Handlungsfähigkeit der Schweiz für ihre Wirtschafts- und Aussenpolitik massiv ein und rüttelt an den Fundamenten unseres demokratischen Rechtsstaates. Statt Selbstbestimmung schafft sie Rechtsunsicherheit und Isolation. Dagegen wehrt sich ein breites Bündnis. In verschiedenen Komitees vereinen sich die Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen und Wirtschaftsverbände.

Rechtsunsicherheit torpediert die Interessen der Schweiz

Die Schweiz ist ein solider Rechtsstaat. Auf sie und ihre Bürgerinnen und Bürger ist Verlass. Das schafft Stabilität und bildet das Erfolgsmodell Schweiz. Diese Stabilität wird durch die Initiative torpediert: "Die SBI führt nicht zu einer Klärung zwischen Landes- und Völkerrecht, sondern durch ihre Widersprüchlichkeit vor allem zu Unsicherheit. Unsicherheit schadet der Schweiz", so FDP-Ständerat Philipp Müller. Diese Unsicherheit ist vor allem Gift für den Wirtschaftsstandort, konkretisiert François Gabella, Vize-Präsident von Swissmem. Heute verfügt die Schweiz über ein exzellentes Netzwerk aus internationalen Wirtschaftsabkommen. Die SBI stellt dieses Netzwerk in Frage. "Für die 97’000 exportorientierte Unternehmen in der Schweiz ist ein sicherer Zugang zu den Weltmärkten jedoch absolut unverzichtbar."

Volkswille wird zugunsten von Vertragsbruch ausgehebelt

Mit der vorgesehenen Rückwirkungsklausel müssen bestehende internationale Abkommen, die mit der Verfassung aus irgendeinem Grund nicht (mehr) hundertprozentig übereinstimmen, neu verhandelt, gekündigt oder gebrochen werden. Selbst wenn diese vom Volk zuvor mehrfach bestätigt wurden. Mit diesem Damoklesschwert über internationalen Verpflichtungen wird es für die Schweiz schwieriger, internationale Verträge abzuschliessen. "Diese Initiative will, dass die Schweiz zukünftig die Finger hinter dem Rücken kreuzt, während sie mit der anderen Hand etwas verspricht", sagt Laura Zimmermann von Operation Libero. Die Initiative ist eine Falle: "Sie gaukelt Selbstbestimmung vor, raubt der Schweiz aber ihre Verlässlichkeit. Sie gaukelt uns die Stärkung der direkten Demokratie vor – will aber den Behörden das Recht geben, wichtige völkerrechtliche Verträge ’nötigenfalls› zu kündigen ohne die Stimmbevölkerung zu fragen."

Initiative schwächt den Menschenrechtsschutz

Die Initiative ist ein Frontalangriff auf den Menschenrechtsschutz. Im Konfliktfall muss die Schweiz sogar aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) austreten. Das Bundesgericht dürfte die EMRK nicht mehr anwenden, um uns gegen grundrechtswidrige Bundesgesetze zu schützen. Auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) würden de facto wirkungslos. Andrea Huber, Allianz der Zivilgesellschaft, spricht von einem gefährlichen Etikettenschwindel: "Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung würden die Rechte von uns allen beschnitten". International würde sich die Schweiz mit Annahme der Initiative ins Abseits stellen. "Wir stehen für eine offene Gesellschaft, für eine Gesellschaft, die Grundrechte achtet und humanitäre Werte fördert. Damit sind wir auch aussenpolitisch eine verlässliche Partnerin und fahren gut damit" sagt Nadine Masshardt, SP-Nationalrätin. "Die Schweiz wird vielerorts als Hüterin und Förderin der Menschenrechte gesehen." "Die verantwortungslose Initiative schwächt die internationale Stellung der Schweiz, zerstört ihren Ruf als verlässliche Vertragspartnerin und wirft unsere Schweizer Werte über Bord. Die SBI ist darum zutiefst unschweizerisch", ergänzt CVP-Ständerat Beat Vonlanthen.

Angriff auf unseren Rechtsstaat

Die SVP-Initiative greift nebst den Menschenrechten auch die Gewaltenteilung als Fundament unseres demokratischen Rechtsstaates an. Denn ihr Ziel ist es, dem Bundesgericht einen Maulkorb in der Anwendung von Völkerrecht zu verpassen. Doch auch hier ist die Vorlage nicht wirklich durchdacht: Das Bundesgericht darf zwar Verträge wie die EMRK, die dem Referendum nicht unterstanden haben, nicht mehr anwenden, muss aber allen anderen Verträge, wie z. B. dem Freizügigkeitsabkommen Vorrang gegenüber unseren Bundesgesetzen einräumen. "Die Initiative stellt grundlegende rechtsstaatliche Elemente und die Gewaltenteilung in Frage" sagt Astrid Epiney, Rechtswissenschaftlerin und Rektorin der Universität Fribourg. "Letztlich impliziert die SBI damit eine ‹Verabsolutierung› des Volkswillens und eine entsprechende Schmälerung der Kompetenzen der Gerichte, womit die Gewaltenteilung in der Substanz tangiert wird."
Die SBI greift damit die Fundamente der Schweizer Demokratie an, macht die Eidgenossenschaft zur Vertragsbrecherin und drängt unser Land wirtschafts- und aussenpolitisch ins Abseits – die SBI ist ein Eigengoal. Die SBI führt auf vielen Ebenen zu weitreichenden Konsequenzen. Entsprechend breit ist die Gegnerschaft, die sich mit unterschiedlichen Absendern gemeinsam für den Erhalt des Erfolgsmodells Schweiz engagiert. Darum ruft ein breites Bündnis dazu auf, am 25. November NEIN zur irreführenden "Selbstbestimmungs"-Initiative zu stimmen.