Bundesgesetz zur öffentlichen Beschaffung für mehr Nachhaltigkeit
Mit der Anpassung des Zweckartikels orientiert sich das neue BöB nicht mehr nur an der Wirtschaftlichkeit, sondern neu an sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit. Die Betonung von Qualitätswettbewerb sowie die Vorgabe, dass in Zukunft nicht mehr das "günstigste", sondern das "vorteilhafteste" Angebot den Zuschlag erhalten soll, unterstreicht den breiten Konsens zugunsten von mehr Nachhaltigkeit. Mit einem neuen, auch international fortschrittlichen Zusatz in Art. 12 wurde verankert, dass bei Produktion im Ausland weitere wesentliche internationale Arbeitsstandards eingefordert, Nachweise für deren Einhaltung verlangt und Kontrollen durchgeführt werden können. Das neue Gesetz schafft damit endlich die nötige Rechtssicherheit, damit Beschaffungsstellen in Zukunft sozial nachhaltig beschaffen können.
Mangelhafte Kohärenz
Das Parlament hat das Zuschlagskriterium eingefügt, dass bei Beschaffungen auch unterschiedliche Preisniveaus in den Ländern zu berücksichtigen seien. Dieser Entscheid widerspricht dem Nachhaltigkeits-Anspruch des Zweckartikels, denn er lässt ausländischen Anbietern nur dann eine Chance, wenn sie Preise weiter drücken und auf Anstrengungen zugunsten von mehr Nachhaltigkeit – zum Beispiel zur Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte – verzichten. Die Akzentuierung auf den Preiswettbewerb ist gerade bei der Beschaffung von arbeitsintensiven Konsumgütern (wie z.B. Textilien), die häufig unter dem Schwellenwert liegen, äusserst schädlich.
Spielraum muss nun konsequent genutzt werden
Insgesamt aber schafft das revidierte Gesetz neue Möglichkeiten für sozial und ökologisch verträgliche Beschaffung. Diese müssen nun konsequent genutzt werden: Bei der Ausgestaltung der Verordnung sowie der kantonalen und kommunalen Gesetze, bei der Formulierung von Beschaffungsrichtlinien und im Beschaffungsalltag von Bund, Kantonen und Gemeinden.