
Burma – schon vergessen?
Der Bundesrat hat am 26. September 2008 eine Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar beschlossen und zusätzliche Zwangsmassnahmen gegenüber diesem Staat eingeführt. Die Änderung lehnt sich eng an die Sanktionsmassnahmen an, welche die EU im März und April 2008 gegenüber Myanmar verhängt hatte. Die Verordnungsänderung tritt am 27. September 2008 in Kraft.
Die neuen Zwangsmassnahmen beinhalten einerseits ein Einfuhrverbot für Holz und Holzprodukte, Kohle, bestimmte Metalle sowie Edel- und Schmucksteine aus Myanmar. Die von diesem Einfuhrverbot betroffenen Güter sind im neuen Anhang 4 der Verordnung aufgeführt. Anderseits wurde ein Lieferverbot für bestimmte Ausrüstungsgüter zur Gewinnung oder Verarbeitung von Holz, Kohle, Metallen sowie Edel- und Schmucksteinen erlassen. Die diesem Verbot unterstellten Güter sind im neuen Anhang 5 der Verordnung aufgeführt. Die bereits bestehenden Finanzsanktionen wurden ausgeweitet und verschärft. Neu dürfen an Personen und Unternehmen, die in den Wirtschaftssektoren Holzschlag und Holzverarbeitung, Kohle, Metalle sowie Edel- und Schmucksteine tätig sind, keine Kredite mehr gewährt werden. Schuldverschreibungen solcher Unternehmen dürfen nicht mehr erworben werden und die Gründung von Joint Ventures mit diesen Unternehmen wird untersagt. Die Liste der von den Finanzsanktionen betroffenen burmesischen Staatsunternehmen (Anhang 3) wurde von 39 auf 83 Unternehmen, diejenige der von Finanz- und Reisesanktionen betroffenen natürlichen Personen (Anhang 2) von 386 auf 523 Einträge erweitert.
Die EU hatte im März und April 2008 die Sanktionsmassnahmen gegenüber Myanmar als Reaktion auf die gewaltsame Niederschlagung von Protesten der Bevölkerung und buddhistischer Mönche im August/September 2007 verschärft. Die Sanktionen zielen auf Bereiche ab, die Einnahmequellen des burmesischen Militärregimes darstellen.
Die schweizerischen Zwangsmassnahmen sollen im Verbund mit den Sanktionen der EU die burmesischen Machthaber zu einer Verhaltensänderung in Richtung Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte bewegen. Zudem sollen mit der Übernahme der EU-Sanktionen allfällige Umgehungsgeschäfte über die Schweiz verhindert werden. In Anlehnung an entsprechende Beschlüsse der EU hatte der Bundesrat bereits am 2. Oktober 2000 erste Zwangsmassnahmen gegenüber Myanmar verhängt.
Der Handel zwischen Myanmar und der Schweiz ist wenig entwickelt. Die Einfuhren aus Myanmar beliefen sich im Jahr 2007 auf rund 900’000 Schweizer Franken, die Ausfuhren nach Myanmar auf rund 2,9 Millionen Schweizer Franken. Die Lieferung von Hilfsgütern im Zusammenhang mit den vom Zyklon «Nargis» verursachten Schäden wird durch die neuen Sanktionsmassnahmen nicht tangiert.
Herausgeber: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement; www.evd.admin.ch Bild: Wikipedia.de;