Luzern sieht sich mit einem stetigen Wachstum der Besucher*innenströme konfrontiert. Deshalb haben die Stadt Luzern und die Luzern Tourismus AG ein Pilotprojekt gestartet, welches mit Hilfe modernster Techniken eine Besucher*innenlenkung erzeugen will. Das Projekt verfolgt das Ziel einer datenbasierten Besucher*innenlenkung mittels verschiedener Sensoren (zum Beispiel Sensoren, welche WiFi-fähige Geräte wie Smartphone oder Tablett zählen), welche an touristischen Orten in der Stadt Luzern, etwa der Kapellbrücke, platziert werden. Die mittels Sensortechnik gewonnenen Daten werden der Öffentlichkeit und den relevanten Institutionen zur Einsicht und Bearbeitung zur Verfügung stehen. Projektziel ist, mehr über die Besucher*innenströme zu erfahren, damit diese besser gelenkt werden können.

Wichtigkeit des Datenschutzes und gesetzliche Regelungen

Um das Ziel zu erreichen, muss der rechtliche Rahmen für die Besucher*innenlenkung mittels Sensortechnik definiert werden. Da durch die angewendete Technik verschiedene Daten gesammelt, verarbeitet und allenfalls verknüpft werden, ist für die Durchführung der Besucher*innenlenkung von hoher Wichtigkeit, dass der Datenschutz nicht verletzt wird. Aufgrund dessen müssen die relevanten Gesetzesartikel herbeigezogen und das Projekt mit anderen Fällen einer digitalen Datensammlung verglichen werden. Diesbezüglich können Gesetze, insbesondere das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), das kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) von Luzern und die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO), von der Datensammlung und -verarbeitung betroffen sein. Dabei spielt die Verarbeitung von Personendaten eine wichtige Rolle. Diese Daten dürfen nämlich nur unter gewissen gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet werden.

Technologische Entwicklung und dessen Konflikte mit dem Datenschutz

In einer Bachelorarbeit im Rahmen dieses Pilotprojekts wurden mögliche Konflikte mit dem Datenschutzgesetz analysiert. Dazu wurde das Luzerner Projekt mit vergangenen Fällen verglichen und es wurden hypothetische Verletzungen des Datenschutzgesetztes aufgezeigt.

«Je neuer das Mobilgerät, desto kleiner ist die Chance einer Übertragung von identifizierbaren Daten.»
Eric Lüber

Folgende Datenschutzrisiken wurden eruiert: Durch Sensortechniken, welche mobile Geräte von Personen erfassen, können Geräte identifiziert werden und auf persönliche Daten wie E-Mail-Adressen oder Passwörter zugegriffen werden. Ebenfalls ist es in vergangenen Fällen in Europa vorgekommen, dass der Standort eines Smartphones durch die angewendete Tracking-Methode bekannt wurde. Da der Standort eines Smartphones oft mit dem Standort einer Person übereinstimmt, können über den Standort schützenswerte Informationen einer Person bekannt gegeben werden. Es gilt jedoch, je neuer das Mobilgerät, desto kleiner ist die Chance einer Übertragung von identifizierbaren Daten.

Dazu schreibt Luzern Tourismus: «Die aktuellen Datenschutzbestimmungen werden jederzeit eingehalten. Es können lediglich Geräte gezählt werden, die erhobenen Daten lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder spezifische Geräte zu.»

E. Lüber

Eric Lüber, Hochschule Luzern

Eric Lüber hat die Vertiefung Management and Law an der Hochschule Luzern besucht und seine Bachelorarbeit zu diesem Projekt verfasst.