Diese Initiative hat vor allem ein Ziel: Sie soll dem Bundesgericht einen Riegel schieben in der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie richtet sich damit nicht gegen "fremde Richter", sondern gegen unsere eigenen Richter_innen. Das versuchen die Initianten_innen wegen des grossen Widerstands aus der Zivilgesellschaft zu vertuschen. 
Auslöser für diese Initiative war ein Urteil des Bundesgerichts von 2012 über die Wegweisung eines Ausländers. Damals bekräftigten die Bundesrichter_innen, dass sie in der Beurteilung von Ausschaffungsfällen auch trotz Annahme der "Ausschaffungsinitiative" an die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gebunden seien. Daran störten sich Exponenten der SVP und reagierten mit einer Volksinitiative. Diese verlangt mit einer Änderung von Artikel 190 der Bundesverfassung, dass für das Bundesgericht nur noch diejenigen Verträge massgebend sein sollen, welche dem Referendum unterstanden haben. Die Ratifizierung der EMRK 1974 unterstand gemäss damaligem Verfassungsrecht noch nicht dem Staatsvertragsreferendum. Auf diese Weise soll die EMRK als Garantin für unsere Grundrechte durch die Hintertüre ausgehebelt werden.
Die heutige Botschaft des Bundesrates zeigt deutlich, dass die Initiative vor allem Fragen aufwirft und Unklarheiten erzeugt. Das Anliegen, die EMRK für die Schweiz auszuhebeln, sowie der vorgesehene Kündigungsautomatismus für völkerrechtliche Verträge widersprechen dem Gesamtinteresse der Schweiz und dienen vor allem der Problembewirtschaftung. Die Initiative kann darum auch nicht als Ausgangslage für einen Gegenentwurf dienen.
Der Appell "Übernehmen wir Verantwortung für die Menschenrechte" von Schutzfaktor M wurde bisher von über 13’000 Personen und 100 Organisationen aus der Zivilgesellschaft unterzeichnet. Diese fordern von den politischen Entscheidungsträger_innen, sich für den Menschenrechtsschutz in der Schweiz einzusetzen. Der Bundesrat übernimmt mit seiner klaren Ablehnung der Initiative heute seine Verantwortung für die Menschenrechte. Denn insbesondere die EMRK, die mit der Anti-Menschenrechtsinitiative bewusst aufs Spiel gesetzt wird, stellt einen unverzichtbaren Schutzfaktor für jede und jeden von uns dar. Als nächstes sind die Parlamentarier_innen am Zug: Schutzfaktor M erwartet auch von diesen, dass sie unsere Menschenrechte schützen und dass sie den Initianten_innen nicht mit einem Gegenentwurf in die Hände spielen.  

Schutzfaktor M„Schutzfaktor M – Menschenrechte schützen uns“ ist eine 2014 vom Trägerverein Dialog EMRK lancierte Informationskampagne, die sich politisch und gesellschaftlich für den Erhalt des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz engagiert. Ziel der Kampagne ist es, die Annahme der Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ zu verhindern. Diese von Schutzfaktor M als Anti-Menschenrechtsinitiative (AMI) betitelte Initiative zielt darauf ab, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Garantin für den Grundrechtsschutz auszuhebeln. Gemeinsam mit tausenden von Einzelpersonen und mit der Unterstützung von 100 Partnerorganisationen aus der ganzen Schweiz – darunter auch dem arbeitskreis tourismus & entwicklung –  sensibilisiert Schutzfaktor M auf die Gefahren dieser Initiative. 

Schutzfaktor M„Schutzfaktor M – Menschenrechte schützen uns“ ist eine 2014 vom Trägerverein Dialog EMRK lancierte Informationskampagne, die sich politisch und gesellschaftlich für den Erhalt des Menschenrechtsschutzes in der Schweiz engagiert. Ziel der Kampagne ist es, die Annahme der Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ zu verhindern. Diese von Schutzfaktor M als Anti-Menschenrechtsinitiative (AMI) betitelte Initiative zielt darauf ab, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Garantin für den Grundrechtsschutz auszuhebeln. Gemeinsam mit tausenden von Einzelpersonen und mit der Unterstützung von 100 Partnerorganisationen aus der ganzen Schweiz – darunter auch dem arbeitskreis tourismus & entwicklung –  sensibilisiert Schutzfaktor M auf die Gefahren dieser Initiative.