Anfangs Oktober 2000 hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, die Sanktionen der Europäischen Union gegenüber Burma vom 26.4.2000 zu übernehmen. Die Sanktionen, so das offizielle Communiqué des Bundesrates vom 2.10.2000, folgen den am 28.10.1996 durch die EU ergriffenen Massnahmen und beinhalten insbesondere die Einfrierung der Vermögen im Ausland der Mitglieder der Militärregierung, denen eine Einreise- und Transitgenehmigung verweigert ist, sowie das Ausfuhrverbot für jegliche Ausrüstung, die zur Unterdrückung der Bevölkerung oder des Terrorismus dienen könnte (nicht offizielle Übersetzung des französischen Communiqués). Diese Massnahmen ergänzen die bereits erlassenen Aufenthalts-, Einreise- oder Transitverbote für burmesische Militärangehörige sowie die Aufhebung aller bilateraler Staatsbesuche auf höchster Ebene zwischen der Schweiz und Burma. Im Einklang mit den EU-Sanktionen begründet der Bundesrat seinen Entscheid mit dem Fehlen von Fortschritten auf dem Weg der Demokratisierung durch das Regime: Die Menschenrechte würden weiter verletzt, die Ergebnisse der demokratischen Wahlen von 1990 weiter missachtet und es sei keine Bereitschaft zu einem offenen Dialog mit der EU erkennbar. In seinem Communiqué betont der Bundesrat, dass die Schweiz seit 1996 die restriktive Politik der EU übernommen hat und sich seit Jahren bereits im Rahmen der UNO-Menschenrechtskommission und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für eine Verbesserung der Menschenrechtssituation und die Abschaffung der Zwangsarbeit in Burma einsetzt. /plus

Quelle: Communiqué de presse du Conseil Fédéral de la Suisse, 2.10.2000; Official Journal of the European Communities: Council Common Position of 26 April 2000 extending and amending Common Position 96/635/CFSP on Burma/Myanmar.