Basel, 21.05.2008, akte/ Die Landschaftsinitiative will den uferlosen Bodenverbrauch stoppen, um wertvolle natürliche Lebensräume, Erholungsgebiete und fruchtbares Kulturland langfristig zu erhalten. Sie fordert, dass die Gesamtfläche an Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht weiter wachsen darf. Zudem verlangt sie, dass die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie der Schutz des Kulturlandes in der
Verfassung verankert werden. 96’000 Schweizerinnen und Schweizer haben die Landschaftsinitiative bereits unterzeichnet. Jetzt geht es in den Schlussspurt.

Sind Sie zufrieden mit dem Stand der Landschaftsinitiative?
Die Sammelfrist läuft noch bis nächsten Januar. Aber wir haben uns das Ziel gesetzt, möglichst bis August 125’000 Unterschriften zu sammeln, damit nach der Beglaubigung mindestens 100’000 gültige Unterschriften eingereicht werden. Dazu braucht es schon noch einige Anstrengungen.
Warum bis August?
Wir möchten etwas Druck aufbauen. Der Bundesrat bereitet zurzeit einen Vorschlag für die Revision des Raumplanungsgesetzes vor. Die Vernehmlassung des Entwurfes verzögert sich, sollte jedoch in der zweiten Jahreshälfte starten. Wir möchten unsere Initiative auf jeden Fall vor der Vernehmlassung einreichen.
Wie ist die Stimmungslage in der Frage der Bodennutzung?
Dass die Kommissionen die Lex Koller beibehalten wollten, ist ein Indiz für ein grösseres Problembewusstsein. In der nächsten Session diskutiert der Ständerat darüber. Wir können mit der Aufhebung der Lex Koller gut leben, wenn die flankierenden Massnahmen stimmen. Denn der Zweitwohnungsbau ist ja nicht ein Problem der Nationalität. Verschiedene Gemeinden haben in letzter Zeit den Zweitwohnungsbau eingeschränkt. Dort haben viele genug von der Verbauung der Natur zugunsten von „kalten Betten“. Aber der Zweitwohnungsbau ist ja nur ein Teilaspekt der ganzen Bodennutzungsproblematik. Es braucht eine stärkere Raumplanung. Auch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE ist durchaus dieser Ansicht. Aber natürlich gibt es auch andere Stimmen.
Raumplanung gab es ja auch bisher. Warum hat sie nicht funktioniert?
Bis anhin wurde von unten nach oben geplant. Die kommunale Planung ist oft das Resultat der Bedürfnisse der Bauwilligen einer Gemeinde. Der kantonale Richtplan nimmt die Anliegen der einzelnen Gemeinden auf und wird vom Bund schliesslich bewilligt. So schaut jede Gemeinde, dass sie möglichst von allen Nutzungen etwas drin hat, was zu einer atomisierten Raumnutzung führt. Es braucht aber zum Beispiel nicht jede Gemeinde eine Gewerbezone, die könnte man von verschiedenen Gemeinden dort zusammenlegen, wo die Erschliessung am besten ist. Dass müsste aber kantonal betrachtet werden.
Ihr Wunsch an die fairunterwegs-BesucherInnen?
Unterschreiben Sie die Initiative noch bevor Sie in die Sommerferien verreisen!
* Marcus Ulber ist bei Pro Natura Projektleiter Naturschutzpolitik
Lesen Sie auch: Landschaftsinitiative zum Schutz unseres kostbaren Bodens vor Überbauung und Zersiedelung Unterschriftsbogen als pdf, www.landschaftsinitiative.ch