Basel, 01.12.06, akte/ Aufgrund der prekären Menschenrechtslage hat die Schweiz im Einklang mit der EU die Sanktionen gegen Myanmar (Burma) verschärft. Die bisher gültige Sperrung von Geldern und des Zahlungsverkehrs wird auf sämtliche Vermögenswerte erweitert, neu gelten die Finanzsanktionen sowie die Ein- und Durchreiseverbote für 392 Angehörige des Militärregimes statt bislang für 270. Das geltende Rüstungsembargo wird auf Dienstleistungen erstreckt: Schweizer Unternehmen ist es verboten, Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Rüstungs- oder Repressionsgütern anzubieten. Neu wird zudem die Beteiligung an 39 staatlich kontrollierten Unternehmen in Burma verboten. Auch Kredite dürfen diesen Firmen nicht mehr gewährt werden. Damit will die Schweiz mit den Sanktionen der EU gleichziehen und den Resolutionen der UNO-Vollversammlung Rechnung tragen, welche dringlich zur Einhaltung der Menschenrechte auffordern.

Quellen: swissinfo 29.6.2006, www.swissinfo.org; Burma News 28.6.2006, burma@euro-burma.be; www.seco.admin.ch; www.eda.admin.ch