Basel, 02.12.2010, akte/ Mehr als 60 Jahre nach der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist es Zeit, die Menschenrechte systematisch auch als Rahmenbedingungen im Zentrum eines nachhaltigen Ansatzes touristischer Entwicklung zu nutzen. Regierungen sind verpflichtet, Menschenrechte auch im Kontext von Tourismusentwicklung zu respektieren, zu schützen und als Leitplanken für ihr Handeln zu nutzen.
Leider fehlt oft der politische Wille, Menschenrechte umzusetzen. Die Länder wetteifern miteinander, um ausländische Tourismusinvestoren ins Land zu locken. Sie bieten Steuererleichterungen, Subventionen und andere Anreize. Dies geschieht auf Kosten der Steuerzahler und zu Lasten von Investitionen in die Armutsbekämpfung im eigenen Land, während der Tourismus selten wirklich der breiten Bevölkerung zugute kommt. Zudem bringt der Tourismus negative Auswirkungen mit sich, bis hin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen.
Die Staaten sind in der Pflicht, die internationalen Rechtsnormen, die sie selbst akzeptiert haben, in nationales Recht umzusetzen und Wiedergutmachtungsmechanismen zu etablieren. Die Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards in allen Ländern könnte auch Staaten in einer Wettbewerbssituation um Investitionen helfen, sicherzustellen, dass es nicht zu Verletzungen von Mindestnormen kommt. Es stärkt ihre Verhandlungsposition gegenüber Investoren.
Wo ein Gastland sich nicht für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzt oder einsetzen kann, wo die Standards im nationalen Recht nicht in angemessenem Masse umgesetzt sind oder von der Regierung nicht eingefordert werden, stehen die Unternehmen in der Pflicht: Sie sollen auf jeden Fall selbst auf die Menschenrechtsstandards achten, denn sonst machen sie sich zu Komplizen unwilliger Regierungen (corporate complicity).
Je weniger die Regierungen und die Unternehmen ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen, desto wichtiger ist die Rolle der Zivilgesellschaft, der Medien und der internationalen Gemeinschaft, Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und Abhilfe einzufordern. Zugleich müssen sie sich für Strukturen einsetzen, die die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte fördern.
Auch die Reisenden spielen eine wichtige Rolle, denn die Menschenrechte sind nicht nur Bürgerrechte, sondern auch Bürgerpflichten.
In der Studie "Alles was Recht ist – Menschenrechte und Tourismus" wird aufgezeigt, welche Bedeutung der Menschenrechtsrahmen speziell im Tourismus, für die Tourismuspolitik und andere relevante Politikfelder sowie für Unternehmen im Tourismus hat und welche Herausforderungen sich daraus ergeben. Sie ist eine Adaptation und Erweiterung der englischen Studie "Putting Tourism to Rights", die im Oktober 2009 von Tourism Concern publiziert wurde.
Die Studie erscheint in der Reihe der Hefte des Evangelischen Entwicklungsdienstes EED, Tourism Watch, Bonn.