Erstmals wurde ein Schweizer in der Schweiz zu viereinhalb Jahren Zuchthaus und namhaften Schadenersatzzahlungen verurteilt, weil er in Sri Lanka über 100 Knaben sexuell ausgebeutet hat. Das Urteil des Zürcher Bezirksgerichtes vom 25. Juni 1998 wird von Regula Turtschi, der Leiterin der Arbeitsgemeinschaft gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern (arge kipro), als Meilenstein in der jungen Geschichte der extraterritorialen Strafverfolgung gewertet. Die Verurteilung des Schweizers fusst ausschliesslich auf Tatbeweisen, die in einem komplizierten Verfahren aus Sri Lanka erbracht werden mussten. Das Strafmass ist als relativ hoch einzuschätzen, besonders auch angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte geständig war, sich kooperationsbereit zeigte und freiwillig eine Spende von 50’000 Franken an eine sri lankische Wohlfahrtsorganisation anbot. Wichtig ist dieser Präzedenzfall auch für die nichtstaatlichen Organisationen in Sri Lanka und der Schweiz, ohne deren Einsatz die Anklage nie zustande gekommen wäre. Doch macht der Fall auch klar, dass ein unbedachtes Engagement von nichtstaatlichen Stellen ein solch heikles Verfahren unnötig komplizieren kann und hier eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden gesucht werden muss. Dass erstmals ein extraterritoriales Verfahren gegen einen Pädosexuellen in der Schweiz erfolgreich durchgezogen wurde, stellt nach Ansicht von Regula Turtschi eine unmissverständliche Warnung an die Adresse von Schweizer Sexreisenden dar und wird, so hofft sie, in diesem Sinne auch eine präventive Wirkung haben.

Interview mit Regula Turtschi, Leiterin der Arbeitsgemeinschaft gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern (arge kipro) vom 29.6.98; Informationen der arge kipro; eigene Recherchen/cp