
Erstmals in der Schweiz erhält ein Uber-Fahrer den Status eines Angestellten
Der Gewinner dieses Falles, der ehemalige Fahrer, der im Bericht des Matin de Dimanche Filip genannt wird, arbeitete zwischen April 2015 und Dezember 2016 für UberPop. Dies war seine Haupttätigkeit während dieser Zeit, und daher stellten die Richter fest, dass die Verbindung zwischen dem Fahrer und Uber/Rasier in der Form eines Arbeitsvertrags auf Abruf bestand. Der Waadtländer war also nicht unabhängig, wie der kalifornische Riese seine Fahrer bezeichnet.
Die Auswirkungen auf Uber sind erheblich. Wird das Urteil nach einer wahrscheinlichen Berufung bestätigt, muss das Unternehmen für jeden Fahrer Sozialversicherungsbeiträge zahlen, eine Unfallversicherung abschliessen, Krankheitstage zahlen, Mutterschaftsurlaub oder sogar Urlaub gewähren. Im Moment zahlt sie keine dieser Gebühren. Diese Beträge könnten rückwirkend in Anspruch genommen werden. Uber wird sich auch an die Kündigungsverfahren des schweizerischen Rechts halten müssen.
Sozialbeiträge werden fällig
Nach Angaben von Filip endete sein Job am 30. Dezember 2016. "Ich habe eine SMS erhalten, die mir mitteilte, dass mein Fahrerkonto definitiv gesperrt sei", sagt Filip. "Uber erklärte mir dann, dass zu viele Beschwerden gegen mich eingegangen seien." Auch die durchschnittliche Bewertung der Passagiere sei von 5 auf 4,3 gesunken. Erst während des Verfahrens wurde der Fahrer über die fünf Beschwerden wegen angeblicher Trunkenheit und gefährlichen Fahrens informiert. Er bestreitet die Vorwürfe.
Mit der Feststellung, dass der Fahrer tatsächlich bei Uber beschäftigt war, kam das Arbeitsgericht zu dem Schluss, dass die mit sofortiger Wirkung gemeldete Kündigung keine triftigen Gründe hatte. Die Richter schreiben in ihrem Urteil, dass das Unternehmen "zumindest diese negativen Kommentare dem Kläger hätten zur Kenntnis bringen und ihn auffordern sollen, dazu Stellung zu nehmen". Sie hätte auch die betroffenen Kunden befragen sollen. Die Uber-Tochterfirma Rasier wurde daher angewiesen, zwei Monatslöhne für die gesetzliche Kündigungsfrist sowie zusätzlich für immaterielle Schäden zu zahlen. Das Unternehmen muss auch für den Urlaub bezahlen, auf den der Fahrer Anspruch gehabt hätte. Insgesamt schuldet Rasier/Uber dem Kläger fast 18’000 Franken.
Bei der Klage vor Gericht wurden der Fahrer und seine Anwältin mit der Uber-Konstellation konfrontiert: Die in San Francisco ansässige Muttergesellschaft Uber International Holdings B.V. gründete eine niederländische Tochtergesellschaft, Rasier, um Dienstleistungsverträge mit europäischen Fahrern abzuschliessen. Die Schweizer Tochtergesellschaft Uber Switzerland GmbH war hauptsächlich für die Kommunikation zuständig.