Dieser Entscheid soll Konsumenten*innen im EU-Raum bewusste Kaufentscheidungen ermöglichen, indem irreführende Werbeaussagen, die gezielt eingesetzt werden, um ein Image ökologischer Verantwortung zu schaffen, mit Sanktionen geahndet werden. Diese sollen von Geldstrafen bis hin zur Beschlagnahme der Einnahmen und zum vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und öffentlichen Finanzmitteln reichen. 

Und in der Schweiz?  

Stellt sich die Frage, was die Schweiz derweil tut. Nichts Vergleichbares, wie sich zeigt: Hierzulande gibt es weder auf Gesetzes- noch auf Verordnungsstufe ein allgemeines Greenwashing-Verbot. Obwohl auch in der Schweiz die Konsument*innen dies wünschen wie eine Studie der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz zeigt. Wer Beschwerde wegen unfairer Werbung in der kommerziellen Kommunikation einreichen will, kann das aktuell nur bei der schweizerischen Lauterkeitskommission tun. Rechtlich durchsetzbar sind die Urteile nicht. 

Immerhin gibt es Andeutungen, dass der Bundesrat in Zukunft gegen Greenwashing im Finanzmarkt vorgehen will. Für Reisende gilt aber erstmal weiterhin: Wer echte Nachhaltigkeit in den Ferien will, muss checken, was sich tatsächlich hinter den Versprechen von Tourismusunternehmen und Labels verbirgt.