Gemäss der EU-Richtlinie müssen Unternehmen künftig über ihre Politik der sozialen Unternehmensverantwortung im Sinne der OECD-Guidelines oder anderer internationaler Vereinbarungen informieren, Resultate und Lücken der eingeführten Massnahmen aufführen und sich erklären, falls keine entsprechende Unternehmenspolitik besteht. Damit stellt die EU klar, dass erstens eine staatliche Regulierungspflicht vonnöten ist – nur mit einer verbindlichen Richtlinie gelten für alle dieselben Regeln. Zweitens setzt die EU-Kommission damit ein wichtiges Zeichen: Von europäischen Unternehmen wird erwartet, dass sie Menschenrechte und Umweltschutz achten und entsprechende Massnahmen umsetzen. Recht ohne Grenzen fordert verbindliche Regeln, damit alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Umwelt und die Menschenrechte respektieren. Ein erster Schritt dazu wäre die Einführung einer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht für alle Firmen und damit verbunden eine entsprechende Reportingpflicht. Angesichts der fortgeschrittenen Diskussion in der EU und der anhaltenden Schlagzeilen über Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Unternehmen sind Bundesrat und Parlament angehalten, rasch zu handeln.


"Recht ohne Grenzen" ist ein Zusammenschluss von 50 Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen, Umwelt- und Frauenverbänden, Gewerkschaften, kirchlichen Gruppen und kritischen Aktionärsvereinigungen. Er setzt sich für klare Regeln für international tätige Unternehmen ein, damit diese weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards respektieren müssen. Der arbeitskreis tourismus & entwicklung ist Teil des Zusammenschlusses Recht ohne Grenzen.