Der Bericht erschien bereits am 19. November 2014. Dass er im Nationalrat diskutiert wird, geht auf einen Antrag von Nationalrat Tim Guldimann zurück. Es sei ihm wegen den fortwährenden politischen Angriffen auf die Konvention ein Anliegen, dass die wichtigen Schlussfolgerungen des Bundesrates in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. „Das Nein zur Durchsetzungsinitiative sei auch eine klares Bekenntnis der Stimmberechtigten für die Menschenrechte und damit für die EMRK gewesen“, so Guldimann gegenüber Schutzfaktor M. Es bedürfe dringend Reformen im Umgang mit Volksinitiativen, welche mit der EMRK kollidieren. Das Parlament sei hier in der Verantwortung, entsprechend zu handeln. Er begrüsse darum das Gründen der neuen Subkommission der Staatspolitischen Kommission, die sich dieser Fragen annehmen werde.  
Claude Béglé betont die Wichtigkeit der EMRK für die Schweiz und für den europäischen Kontinent: "Im Laufe der Jahre ist die EMRK zum Schmelztiegel einer gemeinsamen Kultur der Grundrechte zwischen den europäi-schen Partnern geworden. Trotz einiger Kritik („verbindliches supranationales System, Gericht vierter In-stanz, evolutive Rechtsinterpretation“), kann die Schweiz stolz darauf sein, was die EMRK zur Entwicklung ihres Rechts beigetragen hat. Es wäre sinnlos eine Konvention zu kündigen, welche es auf effektive Weise versteht, die Grundrechte auf unserem Kontinent zu vereinen." Dank Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) werden Lücken in unseren Gesetzen oder Fehler in der Rechtsprechung sicht-bar, die aufgrund eines Urteiles geschlossen, respektive korrigiert werden können. Zum Beispiel ist das Recht auf anwaltliche Vertretung, auf einen unabhängigen Richter oder auf ein faires Verfahren gestärkt worden. Die Schweiz ist gut auf Kurs in Sachen Menschenrechten: Gemäss des Berichtes des Bundesrates kam es nur in 1.6 Prozent der Klagen aus der Schweiz zu einer Verurteilung seit sie 1974 der Konvention beigetraten ist. 
Es ist destruktiv, wenn die SVP wegen ein paar wenigen Urteilen, die ihr nicht gefallen, die EMRK als Ganzes in Frage stellten. Die Zivilgesellschaft ist auf die EMRK angewiesen, denn sie schützt Einzelpersonen vor staatlicher Willkür und stärkt die Demokratie. Mit den gut ausgebauten Volksrechten und dem fehlenden Verfassungsgericht braucht die Schweiz die EMRK als Garantin für den Menschenrechtsschutz. Dass alle relevanten Akteure die Verantwortung zum Erhalt dieses Schutzes wahrnehmen, fordert der Appell von Schutzfaktor M, den bereits über 70 NGOs und über 11’000 Einzelpersonen unterzeichnet haben:
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