EvB-Dokumentation: Rechte für Menschen, Regeln für Unternehmen
Basel, 10.12.2011, akte/ Jeder Mensch kann sich heute auf rund 50 international verankerte Menschenrechte berufen. Völkerrechtlich stehen die Staaten in der Verantwortung, die Menschenrechte zu schützen, zu wahren und durch geeignete Massnahmen zu fördern. Anhand der von Unternehmen verschuldeten Menschenrechtsverletzungen der letzten Jahre und Jahrzehnte und aufgrund des gewachsenen globalen Gewichts internationaler Konzerne zeigte sich ein dringender Regulierungsbedarf. Gesellschaftlich wird immer mehr erwartet, dass international tätige Unternehmen für die menschenrechtlichen Folgen ihrer Aktivitäten auch die Verantwortung tragen. Die neue Dokumentation "Rechte für Menschen, Regeln für Unternehmen", hat die Erklärung von Bern (EvB) in Zusammenarbeit mit der ökumenischen Kampagne von Fastenopfer und Brot für alle und mit Greenpeace erstellt. Sie zeigt auf, an welchem kritischen Punkt die Diskussion um Unternehmen und Menschenrechte heute steht und wo die Herausforderungen der nächsten Zeit liegen. Die Dokumentation ist ein wichtiger Baustein der Kampagne "Recht ohne Grenzen – Klare Regeln für Schweizer Konzern. Weltweit", die von einer breiten Allianz von Organisationen – darunter auch der arbeitskreis tourismus & entwicklung – getragen wird.
Frischer Wind nach dem Scheitern der UN-Norm für Unternehmen
1999 setzte eine Unterkommission der damaligen Menschenrechtskommission eine Arbeitsgruppe ein, welche "Uno-Menschenrechtsnormen für Unternehmen" formulierten. Diese Normen, welche durch die Staaten hätten in bindendes Recht überführt werden sollen, wurden aber von der Menschenrechtskommission 2004 auf einen einfachen "Vorschlag" zurückgestuft.
Der daraufhin eingesetzte Sonderbeauftragte für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie, ging aufgrund dieser Erfahrung pragmatischer vor: Nach seinem Konzept sollen staatliche und private Regulierungssysteme so ineinander greifen, dass ein umfassendes und effektiveres globales Regime entsteht. Dabei stützt sich die Pflicht der Staaten auf das internationale Recht und die Staatsgewalt. Die Verantwortung der Unternehmen wiederspiegelt zum einen ein im Entstehen begriffenes internationales Recht, zum andern die gesellschaftlichen Erwartungen und schliesslich die ökonomischen Argumente für das Risikomanagement der Firmen.
Von der Analyse zur Veränderung
Mit der Verabschiedung von John Ruggies Leitlinien für Unternehmen und Menschenrechte durch den Menschenrechtsrat im Juni 2011 gibt es nun erstmals einen hochrangigen normativen Text, der Staaten und Unternehmen Orientierungshilfe bietet. Die Grundpfeiler dieser Norm heissen Schutz, Respekt und Wiedergutmachung (protect – respect – remedy). Die EvB-Dokumentation bietet eine gute Übersicht und Analyse, was genau diese Pfeiler für Staaten und Unternehmen bedeuten, welche Massnahmen für eine kohärente Umsetzung anstehen und wo die Schweiz inbezug auf die Umsetzung steht. Die sehr informativen Texte und das spannende Interview mit John Ruggie, der heute den Vorsitz des Global Agenda Council on Business and Human Rights des World Economic Forums (WEF) übernommen hat, wechseln sich ab mit Schlaglichtern zu besonders krassen Menschenrechtsverletzungen, welche die EvB und andere NGOs seit Jahren dokumentieren. Die Autoren zeigen auf, dass die rechtlichen Regeln für Unternehmen und die Möglichkeiten von Opfern, hierzulande zu ihrem Recht zu kommen, eindeutig nicht ausreichen. So wird auch deutlich, weshalb die Kampagne "Recht ohne Grenzen" genau zur richtigen Zeit kommt und breite Unterstützung verdient.
Die EvB-Dokumentation: Rechte für Menschen, Regeln für Unternehmen. 03_November 2011, CHF 6.- ist erhältlich bei: Erklärung von Bern (EvB), Dienerstrasse 12, Postfach, 8026 Zürich, Tel. +41 (0)44 277 70 00, info@evb.ch; www.evb.ch
Lesen Sie die Analyse des arbeitskreises tourismus & entwicklung, was die Ruggie-Leitlinien für die Tourismusbranche bedeuten. Auf der Grundlage der Studie "Alles was Recht ist – Menschenrechte und Tourismus" hat der arbeitskreis tourismus & entwicklung Forderungen und Empfehlungen für eine menschenrechtlich orientierte Tourismusentwicklung – auch in der Schweiz formuliert. Mehr dazu auf der Aktionsplattform "Menschenrechte".