NEIN zur Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer"

Wer unterwegs wie zu Hause Menschenrechte achtet, kann die "Durchsetzungsinitiative" nicht gutheissen. Für die vor sechs Jahren vom Volk angenommene "Ausschaffungsinitiative", welche die Ausweisung straffällig gewordener AusländerInnen verlangte, hat das Parlament eine mit den internationalen Menschenrechtnormen kompatible Umsetzungslösung gefunden: Eine sogenannte Härtefallklausel sorgt dafür, dass Landesverweise verhältnismässig bleiben und die individuelle Lebensrealität der Betroffenen berücksichtigt wird. Genau diese Härtefallklausel soll jetzt abgeschafft werden. Die "Durchsetzungsinitiative" ist aus menschenrechtlicher Perspektive brandgefährlich, da sie nicht nur die Fundamente des Rechtsstaats und die Grundrechte einzelner, sondern auch menschenrechtliche Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention und der bilateralen Verträge angreift. Legen Sie ein entschiedenes NEIN in die Urne!


JA zur Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!"

Das Recht auf ausreichende Nahrung und der Schutz vor Hunger sind als Menschenrechte im Sozialpakt der Vereinten Nationen festgeschrieben. Staaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte dieses Recht nicht verletzen. Beim Handel mit Nahrungsmittel-Derivaten geht es um Wetten über die Preisentwicklung von Nahrungsmitteln. Das kann zu grossen Preisschwankungen führen und hat in der Vergangenheit Hungersnöte und -aufstände mitverursacht. Die Initiative würde Warentermingeschäfte weiterhin erlauben und nur den Handel mit Derivaten verbieten. Wer fair unterwegs ist, versucht im Urlaub wie zu Hause durch den Kauf lokal produzierter Nahrungsmittel die regionale Versorgung mit Lebensmitteln zu fördern und lange Transportwege zu verhindern. Konsequenterweise empfehlen wir auch: Verteidigen Sie das Recht auf Nahrung mit einem JA zur Initiative.


NEIN zur Zweiten Röhre zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels

Wer den Klima- und den Alpenschutz ernst nimmt, kann eine zweite Röhre für den Strassenverkehr durch den Gotthard nicht befürworten. 1994 votierte das Volk dafür, die Alpen durch zwei Massnahmen vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen: Durch die Verlagerung des Transitgüterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und durch den Verzicht auf einen Ausbau der Kapazität der Transitstrassen. Andreas Weissen, Ehrenpräsident der Alpeninitiative, meint zur aktuellen Abstimmung über die zweite Röhre: "Ein Ja wäre eine Bankrotterklärung des Alpenschutzes und der Verlagerungspolitik. Die neuen Neat-Eisenbahntunnels am Lötschberg und Gotthard würden zu einer einzigen, riesigen Fehlinvestition. Der Urner Regierungsrat Markus Züst hat es gut auf den Punkt gebracht: Mit der 2. Gotthardröhre würde die Schweiz erpressbar, ja sie wäre je nachdem sogar rechtlich verpflichtet, beide Strassentunnels voll aufzumachen."
Der Feinstaub durch den alpenquerenden Schwerverkehr macht Menschen krank und lässt Gletscher schneller schmelzen: Stimmen Sie NEIN zur zweiten Gotthardröhre!