Basel, 20.02.2014, akte/ Weil easyJet einer Rollstuhlfahrerin in Paris die Mitnahme auf einem Flug nach Nizza verweigerte, verurteilte ein Pariser Berufungsgericht die Fluggesellschaft Anfang Februar zu einer Geldbusse von 50’000 Euro plus 5’000 Euro Schmerzensgeld zu Händen der Klägerin.
Obwohl bereits an Bord, hatte man die Paraplegikerin im März 2010 mit dem Verweis auf Sicherheitsbestimmungen wieder "ausgeladen". Dabei war sie am Vortag ohne Probleme per easyJet in die französische Hauptstadt geflogen. Zudem hatte sich der Alleinreisenden noch im Flugzeug bereits ein anderer Fluggast – von Beruf Pilot – als Hilfe angeboten. Doch all dies liess easyJet nicht gelten: Die Frau musste das Flugzeug mitsamt Rollstuhl wieder verlassen.
Damit verstiess easyJet zum wiederholten Male gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche Diskriminierung verbietet sowie gegen eine EU-Verordnung, die Fluglinien zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Dies scheint der Fluglinie jedoch wenig zu bedeuten: easyJet selbst war nach einer ersten Verurteilung zu 5’000 Euro Busse plus Schmerzensgeld in Berufung gegangen, da die Fluglinie sich nach britischem Recht auf legalem Boden wähnte. Das Pariser Gericht hingegen sah dies offensichtlich anders.
easyJet ist in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen ähnlicher Fällen verurteilt worden: Insgesamt 70’000 Euro Busse zahlte die Fluggesellschaft letztes Jahr wegen dreier Klagen von Rollstuhlfahrenden, denen unabhängig voneinander zwischen November 2008 und Januar 2009 die Mitnahme am Pariser Flughafen Roissy-Charles de Gaulle verweigert worden war. Und schon am 19. Juni muss easyJet wegen eines ähnlichen Falles wieder vor Gericht Rede und Antwort stehen.
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