Flugreisende im Dschungel neuer Gepäckregelungen
Basel, 28.06.2007, akte/ Startklar für die Ferien? Doch Flugpassagiere aufgepasst: An den Flughäfen fordern die verschärften Sicherheitsbestimmungen beim Handgepäck einiges an Gelassenheit ab! Nicht nur, weil die Tagescreme, auf die wir keinesfalls verzichten wollen, jetzt nur noch in Kleinstverpackung erlaubt ist, und wir beim Trinken im Flugzeug der Gnade des Bordpersonals ausgeliefert sind. Die verschärften Kontrollen dauern auch um vieles länger. So machen Plakate im Flughafen Zürich die Passagiere darauf aufmerksam, dass man bei polizeilichem Eingreifen seinen Flug verpassen könnte.
Nun sorgen die Fluggesellschaften auch noch selbst dafür, die Verwirrung beim Gepäck komplett zu machen. Und zwar mit Gepäckgebühren und -regelungen, die je nach Airline, Abflugsort, Destination, Klasse, Flugdistanz, Buchungsart, Gepäckgewicht oder Packungsart unterschiedlich ausfallen: Einmal ist nur ein Gepäckstück pro Gast erlaubt, ein anderes Mal geht es um ein maximales Gewicht von 15 Kilogramm beim Freigepäck. Zu viel Gepäck kann sehr viel kosten. 8 Euro pro Kilo sind es zum Beispiel bei Ryanair, die Fluglinie, welche ebenso wie Air Lingus überhaupt kein Freigepäck mehr erlaubt. Selbst wer die Gepäckregelungen der Fluglinie aufmerksam studiert, muss auf Überraschungen gefasst sein. So gibt es gar innerhalb der Swiss unterschiedliche Weisungen zur Handhabung des Gepäcks. Im Dschungel der Gepäckregelungen versuchen die Reisebüros mit grossem Aufwand, für die Kunden die Informationen zusammen zu suchen. Ein Aufwand, den sie der Kundschaft nur zum Teil verrechnen können.
Ein Jahr ist es her, seit in der Schweiz die Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) für Reiseangebote verschärft wurde. Seither versteht sich der angegebene Preis inklusive öffentliche Abgaben, Hafen- und Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Einreise- und Ausreisetaxen, Treibstoffzuschläge und sonstige nicht individuell verursachte oder nicht frei wählbare Zuschläge. Unter sonstige Abgaben fallen Taxen/Steuern, Gebühren und service charges, Treibstoffzuschläge und eben – die individuell verursachten Gepäckkosten. Gemäss dem Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Nicolas Oetterli, sind die Fluglinien nicht zur Mitnahme von Reisegepäck verpflichtet. Eine Lücke, welche die vom Preiskampf gebeutelten Airlines jetzt zum Geldverdienen nutzen. Wie lange, ist noch offen. Schweiz Tourismus hat Guido Sutter von der Rechtsabteilung beim Staatssekretariat für Wirtschaft dazu befragt. Sutter sieht zumindest Gepäckordnungen wie die von Ryanair im Widerspruch zur Preisbekanntgabe-Verordnung, könne doch der Gast aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon ausgehen, dass ein gewisses Minimum an Freigepäck im Preis inbegriffen sei.
Derweil können Fluggäste bloss hoffen, dass die Airlines es schaffen oder dazu angehalten werden, möglichst bald ihre Gepäckregelungen wenn nicht zu vereinheitlichen, so zumindest transparent auszuweisen. Bis dahin müssen sie sich aufwändig selber schlau machen, was im Handgepäck und wieviel Gepäck beim gebuchten Flug mit allfälligen Anschlussflügen zu welchen Kosten transportiert werden darf. Und sich zu Reisebeginn frühzeitig mit Geduld gewappnet zum Flughafen begeben.
Quellen: www.srdrs.ch 07.06.2007; Schweizer Touristik 01.06.2007, 20 Minuten 11.04.2007, www.seco.admin.ch Informationsblatt vom 01.06.2006, KUNA 2/2006,