Im Jahr 2013 organisierten die Beschäftigten von drei Lagerhäusern in Westbengalen, die einen Exklusivvertrag mit PepsiCo haben, eine Gewerkschaft und legten ihre Forderungen vor. Sie wurden schikaniert, von Schlägern des Unternehmens attackiert, und dann wurden 162 der 170 Beschäftigten brutal entlassen.
Es wurde ihnen gesagt, sie könnten an ihre Arbeitsplätze zurückkehren, wenn sie erklärten, dass sie nie wieder einer Gewerkschaft beitreten würden. Sie wurden gezwungen, falsche Erklärungen zu unterzeichnen, die rechtlich verbindlich seien, wie man ihnen sagte, und aufgefordert, ihre Gewerkschaftskarten zu zerreissen und auf dem Weg in die Lager draufzutreten. Denjenigen, die sich weigerten, wurde erklärt, dass sie nie wieder arbeiten dürften und dass sie von allen örtlichen Arbeitgebern auf eine schwarze Liste gesetzt würden.
28 dieser zu Unrecht entlassenen Beschäftigten bildeten den PepsiCo (Frito-Lays)-Arbeiter-Aktionsausschuss. Im November reichte die IUL eine formelle Beschwerde bei der Nationalen Kontaktstelle (NKS)* der US-Regierung für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ein.
Die NKS nahm die Vorlage an und bot beiden Parteien die Möglichkeit an, mit Hilfe eines Vermittlers nach einer Lösung zu suchen. Die IUL begrüsste das Angebot, PepsiCo lehnte es ab.
Die 28 Beschäftigten, die sich weigern, auf ihre Rechte zu verzichten, kämpfen engagiert für Gerechtigkeit. Die IUL engagiert sich für ihre Unterstützung. Die Kampagne wird so lange weitergehen, bis alle 28 unter voller Nachzahlung ihrer Löhne und mit der Garantie ihres Rechts, eine Gewerkschaft zu bilden oder ihr beizutreten, wieder eingestellt werden.


* Nationale Kontaktstelle: Mit der Unterzeichnung der OECD-Leitsätze verpflichtet sich jede Regierung zur Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle (NKS). Die Kontaktstellen sollen die Umsetzung der Leitsätze fördern und sind vor allem für die Information über die Leitsätze sowie für die Bearbeitung von Beschwerdefällen zuständig. Verstößt ein Konzern gegen die Leitsätze, kann bei der jeweiligen Kontaktstelle eine Beschwerde vorgebracht werden. Diese prüft das Anliegen und leitet bei Annahme der Beschwerde ein Vermittlungsverfahren ein. Falls dieses scheitert, muss die Kontaktstelle eine öffentliche Erklärung abgeben und Empfehlungen zur Anwendung der Leitsätze aussprechen. Darüber hinausgehende Sanktionsmechanismen gibt es nicht.
Die Kontaktstelle ist bei einer Regierungsinstanz anzusiedeln, in der Praxis meist eine Abteilung im Wirtschaftsministerium. Die verfahrenstechnischen Anleitungen fordern die Integration aller interessierten Gruppen und ermöglichen bei der Zusammensetzung der Kontaktstelle, Vertreter der Wirtschaft, der Arbeitnehmerorganisationen und anderer interessierter Parteien in diese Organe einzubeziehen. Sie legen außerdem vier Schlüsselkriterien für die Arbeit der Kontaktstellen fest: Sichtbarkeit, Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht.


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