Erkundigen Sie sich an Ihrem Reiseort nach dem religiös oder sozial angebrachten Umgang mit Fotografie und fragen Sie auch lokale ReisebegleiterInnen. Seien Sie selbstkritisch in Bezug auf eigenen Voyeurismus, Gedankenlosigkeit oder Egoismus ("so ein tolles Motiv!"). 

Menschen verdienen Respekt

Fragen Sie Sich beim Ablichten von anderen Menschen: "Wie würde ich mich fühlen, wäre ich in der Situation des Gegenübers?" Bitten Sie eine Person um Erlaubnis, sie zu fotografieren. So befreien Sie das "Motiv" aus seiner passiven Rolle und räumen ihm Mitspracherecht ein. Ein echter Dialog entsteht und Sie zollen dem Recht des potenziellen Fotomotivs auf Privatsphäre und auf das eigene Bild Respekt. Heimlich um Häuserecken herum und in Privaträume hinein zu fotografieren, ist unfair und zu unterlassen.

Begegnen Sie auch Mitreisenden aus dem eigenen kulturellen Kontext respektvoll. Niemand möchte gern ungefragt verewigt werden, auch nicht beim Entspannen im Urlaub. Dies gilt selbstverständlich auch für ReiseveranstalterInnen oder HotelbesitzerInnen: KundInnen dürfen nicht ohne ihr Einverständnis als Werbemotive missbraucht werden, auch nicht im rechtlichen Graubereich der Social Media. Das Recht auf das eigene Bild ist in vielen Ländern auch gesetzlich geschützt.

Kinder brauchen besonderen Schutz

Der Kinderschutz, der in unserem Kulturraum gilt, sollten Sie auch den Kindern auf ihren Reisen gewähren: Fotografieren sie keine Kinder ohne ihre Erlaubnis und die der Eltern. Achten Sie beim Abbilden von Kindern darauf, Fotos auf gleicher Augenhöhe entstehen zu lassen, indem Sie sich beim Fotografieren auf die Grösse des Kindes einstellen. Kinderschutzorganisationen wie ECPAT warnen davor, auf Facebook & Co Kinderfotos zu posten, ganz besonders, wenn diese freizügig sind. Bilder, die einmal im Internet sind, können missbraucht werden und lassen sich nicht wieder zurückholen. 
Kinder sollten darüber hinaus niemals mit Geld oder Geschenken fürs Fotografieren entlohnt werden, da dies im Extremfall zum Abbruch der Schule und zu einer wenig versprechenden Karriere als touristisches Fotomotiv führen kann.

Schonender Umgang mit Tieren, Pflanzen und Lebensräumen

Tiere und Naturszenerien sollten Sie nur dann fotografieren, wenn Sie dabei nichts zerstören, Tiere und Pflanze keiner Gefahr aussetzen oder ihnen Stress verursachen: Sie sollten beispielsweise nicht scheinbar häufig vorkommende und daher uninteressante Pflanzen achtlos zertrampeln, um eine seltene Blume aufzunehmen. Tiere in freier Wildbahn aufzuscheuchen, um ein gutes Foto zu bekommen, ist ebenfalls tabu, so wie auch das Heranpirschen an Nester oder sonstige Rückzugsorte. Überlassen Sie das Fotografieren solch heikler Motive erfahrenen SpezialistInnen, die sich mit den Tieren und ihren Bedürfnissen gut auskennen. Besonders wichtig für den Schutz bedrohter Tierarten ist zudem, dass Sie keinerlei Fotos mit Ortsangaben (oftmals versteckt in den technischen Daten von Digitalkameras) im Internet veröffentlichen. Zahlreiche Naturschutzparks bitten sogar darum, vor dem Betreten des Geländes die sogenannten Ortungsdienste in Telefon und Kamera abzustellen, damit keine Informationen zum Aufenthaltsort seltener Tiere an Wilderer geraten.  

Sommeraktion 2016 «fairunterwegs begegnet»

fairunterwegs begegnet: Schicken Sie uns ein Urlaubsbild

Welche Begegnungen haben Sie unterwegs erlebt? Schicken Sie uns ein oder mehrere Bilder, auf dem Sie eine faire oder unfaire oder sonstwie eindrückliche Begegnung festhalten, per Post, Mail, Facebook oder Twitter!
Jede Einsendung wird mit einem kleinen "Urlaub-Verwöhnprodukt" von SOGLIO* belohnt – weil alle profitieren, wenn sie fair unterwegs sind.
Senden Sie Ihre Bilder mit Bildlegende, Name und (zwecks Versand des "Urlaub-Verwöhnsets") Postadresse bis spätestens zum 28. August 2016 an info@fairunterwegs.org.
Mit der Einsendung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihr Bild unter Angabe des/der FotografIn auf unserem Webportalwww.fairunterwegs.org sowie Facebook und Twitter veröffentlicht wird. Achtung: Gut erkennbare Dritte im Bild und Eltern von abgebildeten Kindern sowie die Kinder selbst müssen mit der Publikation einverstanden sein.  
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