Das vom Nationalrat überwiesene Postulat von Graffenried verlangt vom Bundesrat eine Strategie, die aufzeigt, wie die Schweiz die "Ruggie-Leitprinzipien" zu Wirtschaft und Menschenrechte umsetzen will. Diese Richtlinien sind im letzten Jahr vom UNO-Menschenrechtsrat einstimmig angenommen worden. Sie halten erstmals klar fest, dass die Unternehmen gehalten sind, die Menschenrechte zu respektieren und die Staaten ebenfalls Massnahmen ergreifen müssen, um Menschenrechtsverletzungen durch Dritte zu verhindern. Die UNO-Richtlinien empfehlen eine Kombination aus freiwilligen Massnahmen der Unternehmen und verbindlichen Vorgaben des Staates.
Die Schweiz verfügt bislang für den Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ über keine kohärente Strategie. Das einzige amtliche Dokument ist ein älteres, dünnes Papier des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), das die jüngsten Diskussionen nicht berücksichtigt und auschliesslich auf freiwillige Massnahmen der Unternehmen setzt.
Die Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstösse durch Schweizer Konzerne, namentlich Rohstofffirmen, zeigen jedoch: Freiwillige Massnahmen alleine reichen nicht. "Recht ohne Grenzen" fordert den Bundesrat daher auf, im Rahmen der Strategie Wirtschaft und Menschenrechte insbesondere aufzuzeigen, mit welchen verbindlichen Massnahmen er die Einhaltung der Menschenrechte durch in der Schweiz beheimatete Unternehmen sicher stellen und wie er Opfern von Verstössen Zugang zur Justiz und Wiedergutmachung ermöglichen will.
"Recht ohne Grenzen" ist ein Zusammenschluss von 50 Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen, Umwelt- und Frauenverbänden, Gewerkschaften, kirchlichen Gruppen und kritischen Aktionärsvereinigungen. Sie setzt sich für klare Regeln für international tätige Unternehmen ein, damit diese weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards respektieren müssen. Der arbeitskreis tourismus & entwicklung unterstützt die Kampagne "Recht ohne Grenzen".