Der Entscheid des Nationalrates, die Entwicklungshilfe bis 2015 bei 0,4 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu belassen, setzt sich über die internationalen Verpflichtun­gen der Schweiz hinweg, die sich aus den Millenniums-Entwicklungszielen ergeben. Er stelle die Schweiz international ins Abseits. Das kritisiert Alliance Sud, die entwicklungs­politische Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke Swissaid, Fastenopfer, Caritas, Helvetas, Caritas und Heks. Es liege nun am Ständerat, im Herbst den Entscheid des Nationalrats zu korrigieren.
Die Mehrheit des Nationalrats steht zwar hinter der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, hat sich aber gegen eine schrittweise Erhöhung bis im Jahr 2015 ausgesprochen. Der Entscheid gegen eine Erhöhung auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) fiel mit elf Stimmen Differenz relativ knapp aus. Deshalb sind für Alliance Sud die Chancen gegeben, dass der Ständerat einem Kompromiss zustimmt, der sich zwischen dem beschlossenen Stillstand bei 0,4 Prozent und einer schrittweisen Erhöhung auf 0,7 Prozent bewegt, wie dies die Millenniums-Entwicklungsziele vorsehen und wie sie über 200’000 Personen mit ihrer Unterschrift unter die Petition «Gemeinsam gegen Armut» fordern.

Will die Schweiz glaubwürdig dazu beitragen, die Millenniumsziele bis 2015 zu erreichen, muss sie ihre Entwicklungszusammenarbeit aufstocken. Die Gegner argumentierten, der Zeitpunkt für eine Erhöhung sei zu früh. Der Finanzierungsrahmen, über den der Rat abstimmte, deckt allerdings den Zeitraum bis 2014 ab. Die Mehrheit des Nationalrates möchte offenbar erst dann einer Erhöhung zustimmen, wenn es für die Erreichung der Millenniumsziele bereits zu spät ist.

Zudem wollten sie konkret wissen, in welche Projekte und Länder die zusätzlichen Mittel fliessen sollen, verlangten messbare Ziele und Qualitätsnachweise. Ohne diese Informationen sei es sinnlos, mehr Mittel zu sprechen. Genau diese Angaben hätten sie allerdings erhalten, wenn sie den Anträgen für die Ziele 0,5 Prozent oder 0,7 Prozent zugestimmt hätten. Denn beide Anträge verlangten vom Bundesrat ausdrücklich, den thematischen und geographischen Einsatz der zusätzlichen Mittel aufzuzeigen und Massnahmen zur Qualitätssicherung festzulegen. Erst aufgrund dieser Botschaften hätte der Rat über eine Erhöhung entschieden. Insofern hat die Ratsmehrheit nicht konsequent gehandelt.

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