General Motors anerkennt Forderungen der Apartheidopfer
Fast zehn Jahre nach der Einreichung von Klagen gegen internationale Konzerne wegen deren Zusammenarbeit mit dem Apartheidregime hat General Motors in Entschädigungszahlungen an Opfer eingewilligt. Ein amerikanisches Gericht hiess am 27. Februar 2012 eine Übereinkunft zwischen den Klagenden und der Liquidationsfirma des amerikanischen Autokonzerns General Motors gut. Dies stellt die erste konkrete Anerkennung für die Forderungen der Apartheidopfer und einen ersten Hoffnungsschimmer für sie dar. Die Sammelklagen gegen weitere vier Unternehmen sind immer noch hängig.
Gemäss dem Vergleich, dessen Details noch nicht bekannt sind, bietet General Motors Unternehmensanteile im Wert von 1,5 Mio. US-Dollar als Entschädigung an. Die südafrikanische Opferorganisation Khulumani will neben individuellen Kompensationszahlungen über einen Reparations- und Rehabilitationsfond kollektive Programme zugunsten von rund 65 000 Apartheidopfern finanzieren. Shirley Gunn, die Direktorin des Human Rights Media Centre, betont, dass die Zeit dränge. Denn: "Viele der Betroffenen sind in einem schlechten Gesundheitszustand. Zwei der 13 Klagenden sind bereits gestorben und die übrigen sind sehr alt."
Die Bekanntgabe des Vergleichs erfolgte zeitgleich zu einem Hearing, welches das Oberste Gericht in der ähnlich gelagerten Klage Kiobel vs. Shell abhielt. In ihr geht es um Menschenrechtsverletzungen in Nigeria. Dabei soll grundsätzlich geklärt werden, ob internationale Unternehmen überhaupt wegen Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverbrechen belangt werden können. Dem Urteil in diesem Fall wird präjudizielle Wirkung für die Apartheidklagen zugesprochen. Es geht um die Anwendbarkeit eines ursprünglich gegen Piraterie erlassenen US-Gesetzes (Alien Tort Claims Act), das nichtamerikanischen BürgerInnen ermöglicht, im Falle von schweren Menschenrechtsverletzungen vor amerikanischen Gerichten gegen nichtamerikanische BürgerInnen zu klagen. Die amerikanische Regierung hat sich mit einem sogenannten Amicus Curiae Brief für die Beibehaltung der Klagemöglichkeit ausgesprochen.
Die ursprünglich von Khulumani eingereichte Klage umfasste 23 international tätige Unternehmen, darunter auch die Schweizer Banken UBS und CS sowie über die deutsche Rheinmetall auch Oerlikon Bührle. Die Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika KEESA setzt sich dafür ein, dass international tätige Unternehmen für ihre Komplizenschaft mit dem Apartheidregime Verantwortung übernehmen und sich an einer umfassenden Reparationspolitik beteiligen. Wegen den noch hängigen Klagen hat der Bundesrat im November 2011 beschieden, dass die Aktensperre betreffend die Geschäftsbeziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika beibehalten werden soll.
Die KEESA begrüsst die Einigung als ersten Schritt auf dem Weg zur Wiedergutmachung für die Apartheidopfer.
Weitere Informationen: www.khulumani.net; www.apartheid-reparations.ch ; Die KEESA (Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im südlichen Afrika) wurde 1998 von Hilfswerken und anderen Nichtregierungsorganisationen gegründet. Sie will bewirken, dass die Schweiz die Verantwortung für ihre Verstrickung mit dem Apartheid-Regime übernimmt, und setzt sich für die Entschädigung der Opfer der Apartheid ein.