In der Schweiz sind zurzeit 92 Golfanlagen in Betrieb. Sie nehmen eine Fläche von rund 43 km2 in Anspruch, was in etwa der Grösse des Thunersees entspricht. Die Hälfte der Plätze liegt innerhalb des Perimeters des Alpenraums (nach Definition der Alpenkonvention), 30 Prozent der Anlagen liegen über 800 Meter ü.M.
Seit der Publikation der Golfplatzstudie der SL im Jahr 2003 wurden 13 neue Anlagen gebaut und 9 Anlagen erweitert.
Der starke Wachstumstrend, der zu Beginn der Neunzigerjahre einsetzte, hat sich in den letzten fünf Jahren verlangsamt, was tendenziell auf eine Abschwächung der Nachfrage zurückzuführen ist. Während beispielsweise 2003 rund 60 Prozent der Clubs neue Mitglieder ohne Warte listen aufnahmen, sind es heute bereits 70 Prozent der Clubs. 13 Clubs, die im Jahr 2003 eine Warteliste hatten oder sogar geschlossen waren, stehen heute allen offen und haben keine Warteliste mehr. Trotz dieser Sättigungserscheinungen wurden verschiedene Golfplatzprojekte bekannt. Neben dem im Bau befindlichen Golfplatz in Andermatt UR wurden Vorhaben namentlich im Kanton Zürich, so in Wettswil am Albis, Bergdietikon, Mönchaltorf, Lufingen und Wädens wil, kontrovers diskutiert. Dabei hat sich auch die SL immer wieder eingeschaltet, zuletzt bei der Abstimmung um das Golfprojekt in Bergdietikon, das Ende November 2010 von der Gemeindeversammlung abgelehnt wurde. Auch das Projekt in Mönchaltorf wurde im Februar 2011 von der Bevölkerung deutlich verworfen. Hauptargumente gegen die geplante 93 Hektaren grosse Anlage in Bergdietikon waren die Sorge um das öffentliche Naherholungsgebiet, das Kulturland und die Verkehrsbelastung. Bereits 2008 hatte das Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil das Golfprojekt in Wettswil abgelehnt, da der Verlust der Fruchtfolgeflächen zu gross gewesen wäre. Aufgrund einer Erhebung der Ackerböden kam das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich im Januar 2011 zum Schluss, dass der Kanton als einer der vier grössten Ackerbaukantone einen wesentlichen Beitrag zur Produktion von hochwertigen Nahrungs mitteln leisten solle. Es ist also nicht einsichtig, weshalb in einem derart dicht genutzten Land das Kulturland dem Golfsport geopfert werden soll.
Im Kanton Graubünden ist geplant, die Golfregion Surselva nun auch auf das Hinterrheintal auszudehnen. Das Golfprojekt  "Viamala" zwischen Zillis und Andeer würde jedoch eine reizvolle artenreiche Kulturlandschaft tangieren und massive Terraineingriffe und Rodungen nach sich ziehen. Und auch die geplante Erweiterung des Golfplatzes Sedrun ist ebenso wenig landschaftsverträglich wie das Golfplatzprojekt in Saas Fee VS, das zwar 2009 von der Bevölkerung abgelehnt wurde, aber nach wie vor auf der Wunschliste der lokalen Promotoren figuriert. Golfplätze verdrängen nicht nur Landwirtschaftsbetriebe, sondern führen zu einer künstlich modellierten Spiellandschaft im grossen Massstab. Der Raumbedarf ist im Verhältnis zu anderen Sportarten bedeutend: Pro Golfplatz-Mitglied liegt er bei 800 bis 1’300 m2. Die meisten Clubs sind relativ geschlossene Gesellschaften, die grosse Landflächen in ein Clubeigentum überführen. Eine der wichtigsten Eigenschaften der Landschaft, nämlich die öffentliche Zugänglichkeit, stipuliert seit hundert Jahren im Jedermannszutrittsrecht des Art. 699 Zivilgesetzbuch, wird beschnitten. Deshalb ist die bereits grosse Zahl von Golfanlagen in der Schweiz zu begrenzen. Die SL wird 2011 eine neue Studie zu den Golfplätzen veröffentlichen.
Dieser Beitrag ist dem Jahresbericht 2010 der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz entnommen. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung. Weitere Informationen: www.sl-fp.ch