Golfplatzprojekt «Au Lac de Bret» (Puidoux/VD): Fragwürdige Umsetzung der «Empfehlungen Golf»
Die vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sowie dem Bundesamt für Raumplanung 1995 herausgegebenen «Empfehlungen Golf» sollten dem Wildwuchs im Golfplatzbau in der Schweiz einen Riegel schieben. Erschienen ist die Broschüre zwar erst, nachdem der Höhepunkt des Golffiebers bereits erreicht war. Dennoch ist zu hoffen, dass die umfassenden Bedingungen und Verfahrensregeln, die in diesen Empfehlungen sehr gut zusammengefasst sind, zumindest künftig mehr als nur einen Golfpromoter von seinem Vorhaben abbringen werden.
Die bis anhin beobachtete Umsetzung der BUWAL-Empfehlungen zeigt jedoch, dass der Interpretationsspielraum der Richtlinien gross ist und die ursprüngliche Zielsetzung, jedes Golfplatzprojekt grundsätzlich zu prüfen, vollkommen unter den Tisch gewischt wird. So zum Beispiel im Vorgehen der Bauherren beim geplanten Golfplatz «Au Lac de Bret» im Waadtland. Der Verein zur Unterstützung der Golfanlage (Association de soutien au projet du golf au Lac de Bret) beauftragte dasselbe private Büro ABConseil in Orbe mit der Planung, das im Auftrag des BUWAL die «Empfehlungen Golf» ausgearbeitet hatte. Es ist anzunehmen, dass die Planer aufgrund der intimen Kenntnisse der neuen Richtlinien ein Projekt vorlegten, das die Auflagen erfüllt, um jeglicher Kritik von vorneherein den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und- pflege (SL) grundsätzlich die Vorgehensweise. Die Promotoren starteten ihr Vorgehen mit einer «Gefälligkeits»-Konsultation bei den entsprechenden kantonalen Behörden sowie den Umwelt- und Naturschutzverbänden. Dabei stellten sie lediglich die Frage nach den Bedingungen, unter denen der Golfplatz akzeptiert werden könnte. Die Mehrheit der Konsultierten durchschaute den geschickten Schachzug nicht, beantwortete die Frage und erstellte eine Liste mit ihren Bedingungen. Als einzige Organisation meldete die SL grundsätzliche Bedenken an und warf die Frage der Notwendigkeit eines neuen Golfplatzes auf.
Es kann kaum den ursprünglichen Absichten der Bundesbehörden entsprechen, wie die «Empfehlungen» in diesem Fall eingesetzt wurden, nämlich den Planern und Architekten zu zeigen, wie man einen Golfplatz durchbringen kann, koste es, was es wolle. Übrigens: Das Golfplatzprojekt «Au Lac de Bret» befindet sich in einer ausgewogenen, relativ gut erhaltenen Landschaft und ist nicht in den kantonalen Richtplan integriert.
Richard Patthey, Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und -pflege, Bern/Übersetzung aus dem Französischen/gf
Weitere Informationen: SL, Hirschengraben 11, 3001 Bern, Tel 031 312 20 01, Fax 031 312 57 81