Greenwash-Werbung: Grossbritannien verbietet, der Bundesrat zögert
Anfang Dezember wurde eine Beschwerde der Advertising Standards Authority, einem nicht staatlichen Kontrollorgan der englischen Werbebranche, gutgeheissen, wie der Guardian berichtete. Der Lufthansa Werbeslogan «fly more sustainable» sei irreführend. Dieser Slogan (wie auch ähnliche Werbung zweier weiterer Fluggesellschaften) wurde daraufhin verboten. Der Grund: In Grossbritannien müssen solche Werbeaussagen nach Gesetz strengstens begründet werden können.
Frankreich zieht nach
In Frankreich gilt seit Anfangs Jahr ein Gesetz, welches Werber*innen verpflichtet, die CO2-Neutralität eines Produkts zu beweisen, bevor damit geworben werden kann. Dies beinhaltet das Vorweisen einer jährlich aktualisierten Treibhausbilanz des entsprechenden Produkts.
Blick in die Schweiz
In der Schweiz ist es einzig das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, welches in «allgemeiner Weise unrichtige oder irreführende Angaben u.a. über Waren, Werke oder Leistungen» verbietet. Die grüne Nationalrätin Michaud Gigon Sophie (VD) hakte im März beim Bundesrat mit zwei Vorstössen nach: Zum einen forderte sie den Bundesrat auf, zu untersuchen, wie mit Umweltargumenten in allen Arten von Werbeträgern geworben wird. Und zum zweiten fordert sie die Regierung auf, eine Arbeitsgruppe zusammenzusetzen, welche wirksame Richtlinien zur Bekämpfung von Greenwashing erarbeiten soll. Beide Vorstösse wurden vom Bundesrat mit Verweis auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb abgelehnt.
fairunterwegs findet: Derzeit wird mit «klimaneutral» und «nachhaltig» derart viel und leichtfertig geworben, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb reicht offensichtlich nicht. Es braucht klare Regelungen zum Umgang mit Werbewörtern wie Klimakompensation. Das verlangt übrigens auch die Nestlé.