Grossbritannien: Die neuen Gesetze gegen Sextourismus greifen
Ein 66-jähriger Konzertpianist wurde im Juni 2004 in London zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im Vorfeld einer Konzerttour durch Südasien eine Anzeige auf einer einschlägigen Internetplattform aufgegeben, über die er einen Jungen unter 16 Jahren in Sri Lanka für «Spass» und «eine gute Zeit im Bett» buchen wollte. Als sich ein eben solcher Junge meldete, schickte der Brite obszöne Bilder von sich über das Netz. Hinter dem Jungen allerdings verbarg sich ein Kinderschutzbeamter aus Sri Lanka. Die Behörden vor Ort konnten den Fall nicht vor Gericht bringen, da die Tat in Sri Lanka nicht als illegal eingestuft wird. Die Beamten informierten daraufhin die Britischen Behörden. Im Rahmen neuer Gesetze konnte der Pianist in seiner Heimat zur Verantwortung gezogen werden. Er gehört zu einem der ersten Fälle, welche gemäss dem Exterritorialprinzip behandelt werden. Heisst: Stehen Verbrechen im Heimatland der Beschuldigten unter Strafe, so können sie zu Hause angeklagt werden, obwohl die Verbrechen im Ausland begangen wurden und dort nicht strafbar sind. /cosa
Quellen: BBC News Online, 2.6.2004; Evening Standard, 2.6.2005, Courts Correspondent Paul Cheston