"Wir erwarten Fairplay in der Politik", fordert der Aktion von Schutzfaktor M: Denn mit dieser Volksinitiative werden die Stimmberechtigten an der Nase herumgeführt. Die Initianten betonen in letzter Zeit häufiger, die Initiative sei nicht gegen die Menschenrechte gerichtet. Die Komplexität der Materie hilft dabei, den wahren Sinn und Zweck zu vernebeln. Wer die Initiative entziffern kann, weiss aber, dass sie ganz spezifisch auf die EMRK abzielt und deren Kündigung anstrebt. Da hilft jetzt auch kein Schönreden mehr. Zum Beispiel die Aussage, man könne die Konvention dann einfach mit Vorbehalten wieder neu ratifizieren. Das ist gar nicht möglich. Die EMRK gibt es entweder ganz oder gar nicht. Dass die Schweiz mit einer Annahme der Initiative zudem in Gefahr geriete, hinsichtlich sämtlicher internationaler Verpflichtungen vertragsbrüchig zu werden, nehmen die Initianten als Kollateralschaden in Kauf. 
Mit dem Ausschalten der EMRK wollen die Initianten die Hürden für die Umsetzung von Volksbegehren senken, die gegen Grundrechte verstossen. Und sie sind bereit, dafür allen Menschen in der Schweiz die EMRK als wichtigsten Schutz ihrer Grundrechte zu nehmen und den europaweiten Minimalstandard für Menschenrechte zu schwächen. Die durch die EMRK garantierten Rechte sind als Grundrechte in unserer Verfassung verankert. Sie sind kein fremdes Recht, sondern Schweizer Recht. In der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht, das unsere Grundrechte verbindlich schützt. Diesen Schutz bietet uns seit bald 42 Jahren die EMRK, der wir wichtige Fortschritte in der Schweizer Rechtsentwicklung zu verdanken haben. 
Mit dem Zeigen der roten Karte macht sich Schutzfaktor M für ein konservatives Anliegen stark: Der bestehende Menschenrechtsschutz soll in der Schweiz erhalten bleiben. Denn das Beschneiden unserer Menschenrechte bedeutet eine Schwächung unserer Demokratie, unserer Sicherheit und unserer Freiheit.