Basel, 20.10.2014, akte/ Es gehört zu den schönen Seiten eines Urlaubs, mal nicht selber kochen, waschen, putzen, einkaufen, den Weg und die schönen Plätze kennen und fahren zu müssen. Wenn das Personal, das uns diese Tätigkeiten abnimmt, dies freundlich und gut gelaunt tut, ist das ein wichtiger Faktor für unsere gute Stimmung auf Reisen.
Wer im Tourismus arbeitet, weiss, dass das freundliche Lächeln zum Job gehört. Doch das fällt schwer, wenn dauernd unbezahlte Überstunden geleistet und immer noch mehr Aufgaben zusätzlich erledigt werden müssen, wenn der Lohn für nichts reicht, der Job nur auf Abruf ist oder der Chef/die Chefin sich Dinge herausnimmt, welche die Würde verletzen.
In Artikel 23 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung ist das Recht auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen und nicht diskrimierende, angemessene Entlöhung festgehalten. Im Tourismus arbeiten aber viele zu ausbeuterischen Bedingungen. 
Als Gast stellen Sie die Menschen nicht selber an. Doch Sie können die richtigen Auskünfte einholen und gute Entscheide beim Buchen treffen, vor Ort hie und da mit einem Trinkgeld der Arbeit im Hintergrund Respekt zollen und so ein allzu professionelles in ein echtes Lächeln verwanden. Werden Sie aktiv!