Wer im Ausland Leute besticht, kann in der Schweiz bestraft werden. Dies macht eine offizielle Broschüre klar: Korruption vermeiden- Hinweise für im Ausland tätige Unternehmen.
Im internationalen Geschäftsverkehr ist die Korruptionsbekämpfung für die Schweiz von grosser Bedeutung. Zum einen geht es um faire Wettbewerbsbedingungen für die im Ausland tätigen Schweizer Unternehmen, zum andern um die Beseitigung eines der grössten Entwicklungshemmnisse in weiten Teilen der Welt. Immerhin ist der Kampf gegen die Korruption in den letzten zehn Jahren auf nationaler und internationaler Ebene wesentlich verschärft worden: „Die Staatengemeinschaft hat sich in mehreren internationalen Abkommen verpflichtet, korruptes Verhalten im In- und Ausland unter Strafe zu stellen“, schreibt das Sekretariat für Wirtschaft Seco. Gleichzeitig seien Massnahmen für eine verbesserte Prävention, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption vereinbart worden.
Die vom Seco zusammen mit dem Bundesamt für Justiz, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, Economiesuisse und Transparency International Schweiz neu aufgearbeitete Broschüre liefert Schweizer Unternehmen wertvolle Informationen im Umgang mit Korruption, einen Überblick über das revidierte Schweizer Korruptionsstrafrecht, praktische Fallbeispiele und weitere nützliche Hinweise. Die Broschüre gibt es auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Sie kann kostenlos beim Seco angefordert werden (Ressort Internationale Investitionen und multinationale Unternehmen, Effingerstrasse 1, CH-3003 Bern; AFIN@seco.admin.ch)
Mitteilung in Habari, der Zeitschrift der «Freunde der Serengenti Schweiz» Nr. 1/08 vom März 2008