Indien: Verbot der Kinderarbeit im Tourismus
Basel, 19.10.06, akte/ Ab 10. Oktober 2006 sind in Indien neue Bestimmungen in Kraft, die Kinder unter 14 Jahren effektiver vor Ausbeutung und missbräuchlicher Arbeit in Haushalten und verschiedenen Etablissements der Tourismusindustrie wie Gasthäusern, Restaurants, Hotels, Motels, Teashops, Resorts und weiteren Vergnügungszentren schützen sollen.
Gerade in diesen Sektoren ist Kinderarbeit in ganz Indien extrem verbreitet. Das Arbeitsministerium anerkennt mit der Verschärfung der Kinderschutzbestimmungen, dass die Arbeit als Hausangestellte oder in Tourismusbetrieben für Kinder und Jugendliche gefährlich ist: Sie sind dabei physischer, psychischer und sexueller Gewalt ausgesetzt. Zuwiderhandlungen sollen künftig mit Haft und hohen Geldbussen bestraft werden.
Kinderrechtsorganisationen hatten längst gefordert, dass die Arbeit von Kindern und Jugendlichen als Hausangestellte und im Tourismus zu den gefährlichen Formen der Kinderarbeit gezählt und mit einem strikten Verbot belegt werde. Sie begrüssen die Verschärfung des Kinderschutzgesetzes, fordern aber die Regierung auf, den betroffenen Kindern und Jugendlichen wirksame Hilfe zu leisten, damit diese nicht beim Verlust ihrer Tätigkeit noch mehr in ausbeuterische Verhältnisse abgedrängt werden. Traumatisierte Kinder müssen Unterstützung zur Rehabilitation finden, Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen können – es braucht also ausreichend Schulplätze. Und Familien brauchen gezielt Unterstützung, damit nicht die Kinder zum Unterhalt beitragen müssen. Gefordert sind jetzt auch die Organisationen der Zivilgesellschaft, darüber zu wachen, dass die Regierung die neuen Bestimmungen umsetzt und Kinder effektiv vor Ausbeutung in Privathaushalten und im Tourismus schützt.
Quellen: Travel Impact Newswire 13.10.06; Position Paper Equations Bangalore 04.09.06; Press Information Bureau, Government of India 01.08.06