Der unbeschränkte Alkohol-Ausschrank in Hotels begünstigt die alljährlichen Touristen-Exzesse auf den Balearen. Doch damit ist jetzt Schluss: Am 17. Januar verabschiedete die Balearen-Regierung das Gesetzesdekret 1/2020 zur Regulierung des sogenannten "Exzesstourismus". Damit ist vor allem der Missbrauch alkoholischer Getränke und einiger damit verbundener Verhaltensweisen gemeint. All-Inclusive-Hotels dürfen von nun an beispielsweise ihren Gästen nicht mehr unbeschränkt alkoholische Getränke anbieten.

Das neue Gesetz soll zur allgemeinen "Verbesserung der Qualität in den Tourismusgebieten" beitragen. Es bezieht sich jedoch nur auf zwei touristische Gebiete in Mallorca (Playa de Palma und Magaluf) und auf eine Gruppe von Strassen, die als "West End" in der Gemeinde Sant Antoni de Portmany auf Ibiza bekannt ist. Trotz dieser geografischen Beschränkung wird das Gesetzesdekret für eine nicht unerhebliche Anzahl von Hotels und touristischen Dienstleistungen gelten.

Zwei Verbote gelten jedoch für die gesamten Balearen:

  1. Das sogenannte "Balconing", das Klettern von Balkon zu Balkon;
  2. Werbung für alkoholische Getränke oder Nachtclubs, die Personen, insbesondere Frauen, objektivieren, sexualisieren, verachten, missachten, unterwerfen oder verunglimpfen.

Weitere Beschränkungen betreffen Happy Hours, Pubcrawling und sogenannte Partyboote. Insbesondere Werbung für diese Aktivitäten sind nun verboten. Betriebe, die Alkohol verkaufen, werden zudem dazu verpflichtet, zwischen 21:30 Uhr und 08:00 Uhr geschlossen zu bleiben.

Die Verordnung ist auf fünf Jahre angelegt, kann aber je nach Bedarf sowohl verkürzt als auch verlängert werden. Auch kann das Dekret auf andere Gebiete ausgeweitet werden, sollte sich dort eine starke Zunahme an Partys entwickeln.

Positive Aspekte der neuen Verordnung

Dass der Staat reguliert, ist im Allgemeinen und insbesondere im Tourismus bedeutsam. Die Tatsache, dass der Staat eingreifen muss, um zu verhindern dass der Markt bis zum Exzess alles dominiert, widerlegt viele neoliberale Mythologien über die Vorteile des Minimalstaats und die Deregulierung der Märkte.

Andererseits zeigt es, dass die "idyllische Tourismusindustrie", in der die Corporate Social Responsibility (CSR) meist kaum mehr als ein Publicity-Gag ist, eine versteckte dunkle Seite hat. Im Gesetzesdekret wird vom "mit Exzess und Alkoholkonsum verbundenen touristischen Angebot" gesprochen. Doch das ist eine sehr wohlwollende Formulierung, die der Wirklichkeit kaum gerecht wird. Das Angebot besteht, weil es eine anhaltende Nachfrageschaffung gegeben hat – und immer noch gibt. "Spass, bis der Arzt kommt", lautete beispielsweise einst der Slogan von TUI für Mallorca. Die Reiseveranstalter kümmern sich offenbar weder um menschliche Dramen noch um überbordende Gesundheitskosten – die vom Budget des öffentlichen Gesundheitsdienstes gedeckt werden müssen.

Welchen Nutzen hat das Dekret auf lange Sicht?

Die geografische Beschränkung des Geltungsbereiches des Dekrets wirft Fragen auf: Was bringt es, wenn man den Ausschrank von alkoholischen Getränken nicht auf dem gesamten Gebiet der Balearen verbietet?

Ein weiterer Nachteil ist der kurzfristige und spezifische Charakter der Verordnung. So wäre sie viel robuster, wenn sie auf eine allgemeine Änderung des Tourismusmodells abzielen würde, z. B. durch eine Regelung von "All-Inclusive"-Angeboten und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Tourismussektor.

Die Tourismuspolitik, auf der das neue Gesetzesdekret basiert, ist nicht logisch aufgebaut. Die Balearen fördern weiterhin den Tourismus für alle und verpflichten sich, Luxus-Qualität anzubieten, was wiederum zu unbegrenztem Tourismuswachstum führt. Statt die Zahl zu verringern, um der dreifachen ökologischen Krise – Klima, Artenvielfalt und Ökosysteme – entgegenzuwirken, werden Investitionen rentabel gemacht, um den Tourismus fortzusetzen. Die ethischen und ökologischen "Exzesse", die der Tourismus zum Vorschein bringt, werden dadurch systematisch unsichtbar gemacht.