Keine Nachhaltige Entwicklung ohne Menschenrechte – auch im Tourismus
Ein neues Rahmenklimaabkommen wurde dieses Wochenende von den Vereinten Nationen beschlossen, und die Öffentlichkeit versucht jetzt zu verstehen, wie weit dieses Abkommen hilft, die Klimaerwärmung auf maximal zwei Grad zu beschränken und somit Tausende vor dem Verlust der Lebensgrundlagen und vor todbringenden Wetterextremen zu bewahren. Ob weitsichtige Weichen auf Nachhaltigkeit gestellt wurden oder doch kurzfristige Interessen überwogen.
Kurzfristige Interessen – das bedeutet im Kontext von Terror und Kriegsflüchtlingen: Mauern, Asylrechtsverschärfung, Abwehr, Aufrüstung, Repression, Krieg – wie etwa der vorsorgliche Hausarrest für 24 Klima-AktivistInnen in Paris gezeigt hat. Und im Kontext des Tourismus zum Beispiel: Vertreibung der angestammten Bevölkerung zugunsten luxuriöser Tourismusprojekte, Verknappung der Wasserreserven für die lokale Bevölkerung zugunsten von Golfplatzbewässerung oder Schneekanonen.
Justizministerin Simonetta Sommaruga hat es vor einem Jahr in einer Rede vor der Welthandels- und Entwicklungskonferenz (Unctad) auf den Punkt gebracht: "Es gibt keine nachhaltige Entwicklung ohne Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Wirtschaftliche Entwicklung ist nur dann nachhaltig, wenn sie der ganzen Bevölkerung statt bloss einer privilegierten Elite zu Gute kommt – was wiederum nur unter Einhaltung der Menschenrechte möglich ist."
Der aktuelle fairunterwegs-Newsletter Nr. 74 vom Dezember 2015 zeigt diesen Zusammenhang für die Tourismusbranche deutlich auf.