Landschaftsinitiative auf gutem Kurs – aber das Engagement ist weiterhin nötig
Basel, 15.1.2008, akte/ Für die im Juli lancierte „Initiative für Mensch und Natur" (Landschaftsinitiative) sind bereits zwei Drittel der benötigten Unterschriften gesammelt. Gleichzeitig aber wurden in derselben Zeit weitere elf Millionen Quadratmeter Boden verbaut. Eine Fläche etwa so gross wie die Basler Innenstadt! Einen „Landschaftsfresser“ nannte der Tourismuswissenschaftler Jost Krippendorf 1975 im seinem gleichnamigen Werk die Zweitwohnungen in den Berggebieten und fragte: „Ist es nicht unheimlich, dass dieses Thema ein Dauerbrenner bleibt, ja in verschiedenen Feriengebieten aktueller denn je ist? … Obwohl die Zusammenhänge längst jedermann klar geworden sein müssen. Obwohl es kaum noch Forschungslücken gibt und man eigentlich genau weiss, wie dem Ganzen beizukommen wäre, damit es endlich aufhört.“ Zweitwohnungen bleiben über die grösste Zeit des Jahres leer. Gleichzeitig klagt auch die Hotellerie über zu hohe freie Kapazitäten.
Die Lex Koller wurde 1983 vom Bund erlassen, um die Erwerbsmöglichkeit von Schweizer Liegenschaften durch Ausländer zu beschränken. Aktuell wird darüber diskutiert, die Lex Koller abzuschaffen und es Ausländern zu ermöglichen, ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren Grundstücke in der Schweiz zu erwerben. Der Grund für diese Diskussionen sind einerseits die Bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union und andererseits die vielfältigen Möglichkeiten, die Bestimmungen der Lex Koller zu umgehen. Allerdings ist die Zersiedelung des Alpenraums weitgehend hausgemacht: Nur 17 Prozent der zwischen 1960 und 1990 gebauten Zweitwohnungen wurden von Ausländern erworben, 83 Prozent von Schweizern, welche in ihrer Freizeit aus den mittelländischen Agglomerationen in die Berge flüchten – die dadurch allmählich ebenfalls verstädtern.
Mehr als 65’000 Stimmberechtigte engagieren sich mit ihrer Unterschrift unter Landschaftsinitiative dafür, dass wertvolle Lebens- und Erholungsräume erhalten bleiben. Die Landschaftsinitiative fordert, dass die Gesamtfläche an Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht wachsen darf. Zudem sollen Bund und Kantone künftig gemeinsam für die haushälterische Nutzung des Bodens zuständig sein und die Trennung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet soll in der Verfassung verankert werden. «Die Raumplanung der Zukunft muss stärker im Dienst der unverbauten Landschaften stehen. Mit einer wirksamen Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet ist dem Landschaftsschutz enorm geholfen», erklärt Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz.
Quellen: www.landschaftsinitiative.ch; Neue Zürcher Zeitung, 3.1.2007;
Lesen Sie auch:Landschaftsinitiative zum Schutz unseres kostbaren Bodens vor Überbauung und Zersiedelung