Landschaftsinitiative: Bundesrat wandelt ohne klares Ziel
Der Bundesrat will das Siedlungswachstum alleine mit einer Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) angehen und verzichtet dabei auf klare, umsetzungstaugliche Ziele. Eine Gesetzesrevision ohne quantifizierbare Zielvorgabe wird nicht reichen, um die Zersiedlung der Schweiz zu stoppen. Davon sind die Initianten der Landschaftsinitiative überzeugt. Immerhin anerkennt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament, dass die Schweizer Raumplanung bislang zahnlos geblieben ist – sie schützt das wertvolle Gut "Boden" zu wenig. Enttäuschend ist vor diesem Hintergrund aber die an den Tag gelegte Inkonsequenz des Bundesrates: Er lehnt die moderate Landschaftsinitiative ab, die ein klares Ziel zur Siedlungsbegrenzung bringt.
Verfassungsänderung und ein gutes Gesetz!
Ein klarer Verfassungsauftrag wäre die notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Revision des RPG. Die Landschaftsinitiative will die Bauzonen-Gesamtfläche während zwanzig Jahren nicht mehr anschwellen zu lassen. "Ohne einen Bauzonen-Plafond riskiert die geplante RPG-Revision zahnlos zu werden und die Nutzung des knappen Bodens in der Schweiz wird weiterhin verschwenderisch bleiben", betont Raimund Rodewald, Mitglied im Initiativkomitee und Vize-Präsident des Vereins "Ja zur Landschaftsinitiative". Zudem zeigen offizielle Studien des ARE, dass das Angebot von Bauzonenreserven in der Schweiz die Nachfrage bis 2030 gar um ein Mehrfaches übersteigt. Die Forderung der Landschaftsinitiative, die Fläche der Bauzonen während 20 Jahren zu plafonieren, ist daher sinnvoll und moderat.
Mangelhafter Gesetzesentwurf
Der unterbreitete Gesetzesentwurf ist ausserdem insgesamt ungenügend. Die Initianten vermissen darin wesentliche Punkte:
- Die unmissverständliche Begrenzung der Siedlungsfläche und Mechanismen zum Abtausch von Bauzonen.
- Die Stärkung der seit 30 Jahren ungenügend vollzogenen Mehrwertabschöpfung bei Neu-Einzonungen.
- Ein Kontroll-Instrument für einen korrekten Gesetzesvollzug in Form eines Beschwerderechts für die Verbände im Raumplanungsbereich.
- Der Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes ist im Gesetzesentwurf zu schwach. In den klareren Vorgaben an die kantonalen Richtpläne, den präziseren Regeln zur Dimensionierung des Baulands und den Massnahmen gegen die Hortung von Bauland erkennen die Initianten im Gesetzesentwurf hingegen Schritte in die richtige Richtung.
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Das will die Landschaftsinitiative
Die Initiative schlägt eine Neuformulierung des Verfassungsartikels über die Raumplanung vor (Art. 75). Zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen nimmt sie den Schutz des Kulturlandes und die Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet in die Zweckbestimmung auf. Künftig sollen Kantone und Bund gemeinsam für die haushälterische Nutzung des Bodens sorgen. Der Bund soll eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen fördern und die Bestimmungen für das Bauen im Nichtbaugebiet erlassen. Als Begleitmassnahme für diese Neuausrichtung der Raumplanung verlangt die Initiative in einer Übergangsbestimmung, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden darf. In begründeten Fällen kann der Bund Ausnahmen gewähren. Die Landschaftsinitiative sagt Ja zum Bauen. Es muss aber am richtigen Ort gebaut werden, nämlich primär innerhalb schon bestehender Siedlungen. Dort gibt es genügend Entwicklungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen: www.landschaftsinitiative.ch; Weitere Auskünfte:
Marcus Ulber, Pro Natura Raumplanungsexperte, Geschäftsführer des Vereins "Ja zur Landschaftsinitiative", Tel. 079 860 21 69, marcus.ulber@pronatura.ch
Raimund Rodewald, Geschäftsleiter Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Vize-Präsident des Vereins "Ja zur Landschaftsinitiative", Tel. 031 377 00 77, Mobile 079 406 40 47, r.rodewald@sl-fp.ch