„Landschaftsinitiative“ – zum Schutz unseres kostbaren Bodens vor Überbauung und Zersiedelung
Basel, 19.7.2007, akte/ Noch hat die Schweiz schöne Naturräume. Noch ist es möglich, sich in der Nähe zu erholen, statt mit Flugreisen zu den verbliebenen Naturparadiesen der Erde ebendiese zu gefährden. Aber pro Jahr verschwindet in der Schweiz eine Fläche von 3000 Fussballfeldern unter Parkplätzen, Strassen, Häusern, Garagen oder Ähnlichem. Dörfer wachsen immer mehr in die freie Landschaft. Gerade in Tourismusgebieten fördert der Bau von Zweitwohnung die Zersiedelung. Wertvoller Erholungsraum für Menschen sowie Lebensraum von Tieren und Pflanzen werden zubetoniert. Diese Entwicklung, sagt selbst das Bundesamt für Raumentwicklung ARE, ist nicht nachhaltig.
Der arbeitskreis tourismus & entwicklung begrüsst und unterstützt daher die am 10 Juli 2007 lancierte eidgenössische Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur“ (Landschaftsinitiative). Damit die Schweiz künftig haushälterisch mit dem knappen gut „Boden“ umgeht, fordert diese drei Massnahmen:
1. Die Verantwortung für einen haushälterischen Umgang mit dem Boden soll neu eine Verbundaufgabe des Bundes und der Kantone sein. Sie müssen gemeinsam die Verantwortung übernehmen, statt auf die Untätigkeit des andern zu verweisen.
2. Wichtige Begriffe, die bis anhin zu wenig Gewicht hatten, müssen Eingang in die Verfassung finden: Schutz des Kulturlandes, Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet, Siedlungsentwicklung «nach innen», also im bestehenden Siedlungsgebiet. Die bewährten Elemente des bestehenden Verfassungsartikels werden übernommen.
3. Die Gesamtfläche der schweizerischen Bauzonen darf während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Der Bundesrat kann in begründeten Fällen zur Vermeidung von ungewollten Härten Ausnahmen gewähren.
Die Sammelfrist für die Unterschriften läuft bis am 1. Januar 2009. Unter www.landschaftsinitiative.ch wird laufend über Neuigkeiten zur Landschaftsinitiative informiert.