Seit dem 1. Febraur 2013 können jugendliche Sans-Papiers für die Dauer einer Berufslehre ein befristetes Aufenthaltsrecht beantragen. Von dieser Regelung dürften laut Rechnung des Bundes rund 200 bis 400 Jugendliche pro Jahr profitieren. Seit Inkrafttreten der Verordnungsänderung haben aber nur zwei Jugendliche von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die jugendlichen Sans-Papiers fürchten sich vor einer Gesuchseinreichung, weil die Regelung zu unverbindlich ist, die Hürden zu hoch sind und sie sofort ihre Identität und die ihrer Familie offenlegen müssen. Damit sie ihr fundamentales Recht auf Bildung einfordern können, fordert die Nationale Plattform zu den Sans-Papiers folgende Anpassung der bestehenden Verordnung:

  • Die betroffenen Jugendlichen sollten in einer ersten Eingabe nicht gezwungen werden, ihre Identität offen zulegen (Möglichkeit von anonymen Gesuche).
  • Haben sie eine Lehrstelle gefunden, zeugt dies von ihrer hervorragenden Integration in der Schweiz – weitere Voraussetzungen sollten nicht verlangt werden (beispielsweise die fünfjährige Einschulung).
  • Während der Dauer ihrer Ausbildung sollte den Familienangehörigen automatisch eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.
  • den betroffenen Jugendlichen sollte bis zum definitiven Entscheid eine Bescheinigung für die Lehrstellensuche ausgestellt werden und die Gesuche sollten innerhalb von einem Monat beantwortet werden.

Weitere Auskünfte

Anni Lanz, Sekretärin der nationalen Plattform zu den Sans-Papiers : 079 679 57 09
Myriam Schwab, La Fraternité du CSP Lausanne : 021 213 03 53
Regula Erazo, Kontakt- und Beratungstelle für Sans-Papiers Luzern : 041 240 24 10
Olivia Jost, Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel : 061 681 56 10 oder 077 414 11 01