Biodiversitätskonvention, vom deutschen Bundesamt für Naturschutz, welches 1997 im Buch «Biodiversität und Tourismus» (siehe Kuna 1/98) erstmals ein solches Protokoll zur Diskussion gestellt hat. Die Idee wurde mit einem Antrag aller Bundestagsfraktionen unterstützt. Im März 1998 trafen sich Delegierte aus 18 Ländern, der Welttourismusorganisation (WTO), der International Union for the Conservation of Nature (IUCN), des Indigenous Peoples› Biodiversity
Network (IPBN), der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) sowie des deutschen NGO-Forums Umwelt und Entwicklung, um den Vorschlag des Bundesamtes für Naturschutz zu diskutieren. Das Resultat beinhaltet einen Vorschlag für eine Entschlussfassung an der 4. Konferenz der Vertragsstaaten in Bratislava im Mai dieses Jahres, welche folgende Punkte beinhaltet: Die Entwicklung von globalen Leitlinien zu Biodiversität und nachhaltigem Tourismus, die Einberufung einer Ad-hoc Gruppe welche die Leitlinien erarbeitet, sowie die Bitte an das Exekutiv-Sekretariat der Biodiversitätskonvention, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Ein Vorteil dieser Eingabe wird sein, dass die Auswirkungen des Tourismus auf die Biodiversität in einem globalen Gremium diskutiert werden. Ein Nachteil ist, dass ihr, schon bevor sie das Licht der Welt erblickt hat, die Verbindlichkeit genommen wurde. Mit dem Entscheid statt einem rechtlich bindenden Protokoll nur unverbindliche Leitlinien vorzuschlagen, besteht die Gefahr, die Diskussion zu den Auswirkungen des Tourismus auszuweiten, ohne jedoch den Lösungen näher zu kommen.

Entwurf des Protokolls über umweltverträglichen Tourismus in Biodiversität und Tourismus, Berlin 1997; Antrag der Bundestagsfraktionen zu Verhandlungen über ein internationales Abkommen für umweltverträglichen Tourismus 4.3.1998; Draft des Information Document «Biological Diversity and Sustainable Tourism – Preparation for Global Guidelines» 27.3.1998, /fm