Leitsätze für Multis: Bundesrat schafft zahmen Beirat
Die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD gelten als das wichtigste zwischenstaatliche Normensystem, um international tätige Unternehmen zu einem sozial und ökologisch verantwortungsvollen Verhalten zu bewegen. Sie haben allerdings nur freiwilligen Charakter. Für ihre Umsetzung führen die OECD-Staaten Nationale Kontaktpunkte (NKP), bei denen gegen Unternehmen Beschwerden eingereicht werden können. In der Schweiz ist dieser beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) angesiedelt. Daraus resultiert eine Nähe zur Wirtschaft, die sich schlecht mit der von den Leitsätzen geforderten Unparteilichkeit verträgt. Das ist auch der Grund, warum Länder wie Dänemark, Norwegen und Holland regierungsunabhängige Kontaktpunkte geschaffen haben.
Um der Kritik von Gewerkschaften und NGOs an dieser einseitigen Einbettung entgegenzukommen, hat der Bundesrat nun beschlossen, den Kontaktpunkt mit einem 14-köpfigen Beirat zu ergänzen. Ihm gehören nebst der Verwaltung, der Wirtschaftsverbände und der Wissenschaft auch je zwei Mitglieder von NGOs (Alliance Sud, Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien) und Gewerkschaften (Unia, Travail.Suisse) an.
Die Kompetenzen des Beirates sind sehr beschränkt: Er hat nur beratende Funktion und seine Befugnisse hinken weit hinter jenen vergleichbarer Einrichtungen in anderen Ländern zurück. NGOs und Gewerkschaften hatten vom Bundesrat ein Modell wie in England gefordert. Dort wird der Kontaktpunkt von einem Ausschuss beaufsichtigt, in dem verschiedene Interessensgruppen vertreten sind; der NKP ist ihm rechenschaftspflichtig. Er dient Beschwerdeführern auch als Rekursinstanz. Der Schweizer Beirat kann von solchen Kompetenzen nur träumen.
Trotz dieser Mängel haben Gewerkschaften und NGOs sich bereit erklärt, mitzuarbeiten und sich für ein besseres, transparenteres und von den Konzernen unabhängigeres Funktionieren einzusetzen. Sie behalten sich aber vor, nach einer gewissen Zeit Bilanz zu ziehen und, falls sich dieser als reine Alibi-Übung entpuppen sollte, den Beirat wieder zu verlassen.