Der Plan für eine dritte Startbahn am Flughafen Heathrow war von Anfang an umstritten. Sowohl AnwohnerInnen als auch diverse Wohltätigkeitsorganisationen und Umweltschutzgruppen protestierten gegen den geplanten Ausbau. Auch politische Führungspersonen wie der Bürgermeister von London sowie Premierminister Boris Johnson sprachen sich dagegen aus. Der Stein ins Rollen brachte die Wohltätigkeitsorganisation Plan B: Sie argumentierte vor Gericht, das Ziel des Pariser Klimaabkommens, den globalen Temperaturanstieg möglichst nah an 1.5°C zu halten, sei ein wesentlicher Bestandteil der Klimapolitik der britischen Regierung; die Minister hätten es versäumt abzuschätzen, wie der Flughafenausbau mit diesem zu vereinbaren sei. Der Bau einer dritten Startbahn würde 700 Flugzeuge mehr pro Tag bedeuten – dementsprechend stiege auch der Anteil an CO2-Emissionen. Glaubt man John Sauven von Greenpeace UK, würde der Flughafenausbau "so viel Verschmutzung verursachen wie ein kleines Land."

Während eher schwammige Argumente wie Luftverschmutzung, Lärmbelästigung oder hohe Kosten in Anbetracht des potentiellen wirtschaftlichen Profits, den die dritte Startbahn mit sich bringen würde, als irrelevant eingestuft wurden, bestätigt das Gerichtsurteil die globale Bedeutung des Pariser Klimaabkommens und seine rechtlich bindende Wirkung. Es ist weltweit das erste Urteil, das auf dem Pariser Klimaabkommen basiert und könnte tiefgehende Auswirkungen auf die Durchführung zukünftiger Infrastrukturprojekte weltweit haben.

Die britische Regierung hat es sich gesetzlich zum Ziel gesetzt, bis 2050 alle Emissionen auf netto null zu reduzieren. Das Land steht dieses Jahr im globalen Fokus aller Klimabemühungen: Im November findet der UN Klimagipfel in Glasgow statt. Das Gerichtsurteil zum Flughafenausbau bietet Boris Johnson die perfekte Gelegenheit, eine globale Vorbildfunktion einzunehmen und die Vertrauenswürdigkeit der britischen Regierung in Bezug auf Klimaschutz unter Beweis zu stellen. Doch Forscher zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, das Ziel von netto null Emissionen bis 2050 zu erreichen, schwindend klein ist, sollte das Land seinen Lebensstil nicht drastisch ändern. Da neue Technologien, die keine Verschmutzung verursachen, erst in ferner Zukunft grossflächig eingesetzt werden können, müssten ab 2050 beispielsweise temporär alle Flughäfen geschlossen werden, bis eine nachhaltige Lösung gefunden werden würde.

Mit dem Gerichtsurteil wurde die Expansion des Heathrow-Flughafens zwar nicht vollständig abgesagt, doch der Realisierung dieses Planes "stehen nun einige – eventuell unüberwindbare – Hindernisse im Weg." Der Planet hat vorläufig gegen ökonomische Argumente gewonnen.

Gibt es in der Schweiz bald eine Klima-Sorgfaltspflicht für institutionelle Investoren?

Die heutigen Investitionen der Schweizer Pensionskassen finanzieren einen CO2-Ausstoss, der eine Klimaerhitzung von 4-6°C verursacht. Nötig wären grüne Investitionen, die eine Begrenzung auf 1.5°C ermöglichen. Ein neues Rechtsguthaben im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) legt nun fest, dass Finanzmarktakteure den Klimawandel und die damit einhergehenden Finanzrisiken in ihre Tätigkeiten miteinbeziehen müssen. Das klassische Risikomanagement in der Vermögensverwaltung muss künftig gesetzlich bindend um die Dimension der Klimarisiken erweitert werden. Ein ausbleibender Einbezug der finanziellen Klimarisiken sowie der Ertragschancen, die sich durch den Übergang zur grünen und erneuerbaren Wirtschaft einstellen, wird damit gesetzwidrig.