Basel, 17.10.2008, akte/ Erstmals in der Geschichte des Inselstaates hat das Parlament der Malediven ein Arbeitsgesetz verabschiedet. Darin werden der Mindestlohn, die maximale Arbeitszeit, die Pflicht zu Verträgen, Stellenbeschrieben,  eine minimale Freizeitregelung, die Verpflichtung zur Abgeltung von Überstunden und der Schutz vor missbräuchlicher Kündigung festgeschrieben. Einziger Schönheitsfehler: Das Gesetz, dass schon im Juli in Kraft getreten ist, schliesst Angestellte der lukrativen Tourismusresorts von den Schutzbestimmungen aus.
Dabei häufen sich die Klagen der über 25’000 Tourismusangestellten auf den Malediven wegen unzumutbaren Arbeitsbedingungen, aber auch wegen der Diskriminierung einheimischer Angestellter gegenüber den ausländischen. Im Juni streikten die Mitarbeiter des Diva Island Resorts wegen der missbräuchlichen Kündigung von drei Mitarbeitern, die sich über miese Löhne, mieses Essen und miese Unterkünfte beklagt hatten. Sechs Angestellte teilen sich dort einen Raum von etwa 12 Quadratmetern.
Wenige Tage nach Inkraftsetzung des Arbeitsrechts gründeten die Angestellten der Resorts einen Verband der Tourismusangestellten der Malediven (Tourism Employees’ Association of Maldives) gegründet, um für die Rechte der Tourismusangestellten zu arbeiten. Präsident Ahmed Easa erklärte dazu: Es ist der erste Schritt zur Gründung einer Gewerkschaft. Aber es ist kein Krieg gegen wohlhabende Geschäftsleute.“ Als erstes reichte der Verband eine Petition mit über 5’500 Unterschriften beim Präsidenten der Malediven, Maumoon Abdl Gayoom, bei der Menschenrechtskommission der Malediven, beim Arbeitsministerium und beim Parlament ein, in der sie verlangen, der Ausschluss aus dem neuen Arbeitsrecht sei rückgängig zu machen.
Eine Delegation von 30 Mitarbeitern aus 25 Resorts wurden zu einem Treffen mit dem Informationsminister eingeladen. Dieser erklärte, es handle sich beim Ausschluss der Tourismusangestellten um einen „Fehler“ der bei der nächsten Gesetzesänderung so bald wie möglich korrigiert werde. Vielleicht war es auch ein Fehler, dass mit den Tourismusangestellten auch die Angestellten der auf unbewohnte Inseln ausgelagerten Fabriken von den Arbeitsrechten ausgeschlossen wurden oder das Schiffs- und Flugpersonal.
Der Informationsminister machte aber auch klar, dass die Maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche für die Tourismusangestellten nicht gelten könne. Denn würden die Angestellten nur noch Acht-Stunden schichten arbeiten, so müsste die Belegschaft aufs Dreifache aufgestockt werden, was die Lohn- und Administrativkosten unbezahlbar machen würde.
Das jetzige Gesetz verletzt Grundrechte und ist verfassungswidrig, argumentiert demgegenüber Easa. Sollte das Parlament die Gesetzesänderung nicht beschliessen, so wird der Verband der Tourismusangestellten sich ans Oberste Gericht wenden. Ein Streik als letzte Möglichkeit schliesst Ahmed Easa nicht aus. Dieser werde aber sorgsam bedacht, treffe er doch das Rückgrad der Wirtschaft der Malediven.
www.minivan.com 14.07.2008 + 03.07.2008+ 04.06.2008