Missstände in der Flusskreuzfahrt – Medienmitteilung der Gewerkschaft Nautilus International
Die auf dem in Rotterdam kontrollierten Schweizer Schiff angestellte Hotel-Crew musste zum Teil 100 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass Überstunden abgegolten wurden. Eine Hotelmanagerin wurde dabei festgenommen, Bussen wurden ausgesprochen und die Strafuntersuchungsbehörden nehmen sich nun den verantwortlichen Geschäftsführungen an Land an. Bei der der Kontrolle in Amsterdam wurde Unstimmigkeiten in der Arbeitszeiterfassung entdeckt und Dokumente beschlagnahmt. Ergebnisse der Untersuchung liegen hier noch nicht vor. Betroffen von den Kontrollen insgesamt waren die Firmen „Seachefs“ sowie „Edelweiss Gastro“, die für zwei Schweizer Schiffe das Personal anstellen. Eine konkrete Zuordnung der Firmen auf die kontrollierten Sachverhalte lässt sich der Polizeimitteilung nicht entnehmen.
Die Vorfälle zeigen einmal mehr, dass gerade für die Hotelmitarbeitenden auf Flusskreuzfahrtschiffen entsprechende Missstände auf breiter Front existieren, insbesondere im Bereich der Arbeitszeiten und der Freizeitregelung.
Duldung dieser Zustände durch die Reiseveranstalter / Tour Operator und Reedereien
Obwohl derartige Missstände von systematischer Ausbeutung von Hotelmitarbeitenden an Bord von Flusskreuzfahrtschiffen immer wieder öffentlich werden, stellt sich auch die Frage, wie lange wollen (können) sich renommierte Reiseveranstalter und Reedereien noch leisten, solche Praktiken zuzulassen? Es ist mit der Reputation der Reiseveranstalter kaum noch zu vereinbaren, dass aus reinen Kostengründen derartige Machenschaften auf den von ihnen gecharterten Schiffen länger geduldet werden. Die Sorgfaltspflicht kann nicht nur an die kontrollierenden Behörden delegiert werden.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Viele Hotel-Dienstleister und Reedereien beteuern seit Jahren, sie würden die Arbeitszeiten an Bord korrekt erfassen und allfällige Überstunden ausgleichen. Doch die spezielle Konstellation an Bord der Hotelschiffe mit einer multinational zusammengesetzten Belegschaft sowie ständig wechselnden Arbeitsorten auf dem europäischen Wasserstrassennetz machen eine externe Kontrolle notwendig. Da Kontrollen wie nun in Holland leider noch zu selten durchgeführt werden, sind Vereinbarungen der Akteure mit uns als Gewerkschaft umso wichtiger. So haben wir im Jahre 2019 mit der River Advice Gruppe aus Basel (UNITED RIVERS) für ca. 3000 Beschäftigte einen wegweisenden GAV vereinbart, der insbesondere uns die Gelegenheit gibt, die Arbeitszeiten einzusehen und zu kontrollieren. Bei den bisherigen Stichproben konnten wir entsprechend eine seriöse Abrechnung und Kompensation der Arbeitszeiten registrieren. Wir hoffen in Zukunft mit weiteren Unternehmen solche Vereinbarungen abzuschliessen und mit einem Label „Fair Crew Work“ zu zertifizieren.
Darüberhinaus werden wir in Zukunft unsere Vorortgespräche mit Beschäftigten intensivieren. In diesem Zusammenhang ist eine aktuelle Ankündigung der Amsterdamer Hafenbehörde Port of Amsterdam wegweisend. Im Oktober schrieb Sie öffentlich an alle Kunden der beliebten Amsterdamer Anlegestellen, dass man unsere Besuche voll und ganz unterstützt, um das Hafengebiet als ausbeutungsfreie Zone deklarieren zu können.